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Schienenkartell Manager legen vor Gericht Geständnis ab

05.05.2015, 01:19

Bochum (dpa) l Mit weitreichenden Geständnissen hat vor dem Bochumer Landgericht der Prozess um das sogenannte "Schienenkartell" begonnen. Die sechs angeklagten Manager des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine sowie ein Ex-Mitarbeiter von ThyssenKrupp haben zugegeben, bei öffentlichen Ausschreibungen an Preis- und Quotenabsprachen mitgewirkt zu haben. Opfer war die Deutsche Bahn. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft liegt der Schaden im dreistelligen Millionenbereich.

"Ich bin vollumfänglich geständig - dazu stehe ich", sagte einer der Angeklagten, der bis zur Aufdeckung des "Schienenkartells" Vorstandsmitglied bei Voestalpine war. Er mache sich noch immer große Vorwürfe, dass er seine Mitarbeiter nicht aus dem Kartellsystem herausgeführt habe.

Wettbewerbswidrige Absprachen seit 2001

Entstanden sei das System allerdings durch die marktbeherrschende Position von ThyssenKrupp. Voestalpine sei durch die Übernahme einer Produktionsstätte in Duisburg eine Zwangsehe eingegangen, die sich zu einer Art "Geiselhaft" entwickelt habe. "Mein Fehler war es, meine Opposition gegen diese Zwangsverbindung aufgegeben zu haben", sagte der 58-Jährige.

Laut Anklage haben die wettbewerbswidrigen Absprachen spätestens 2001 begonnen. Ziel sei es gewesen, hohe Preise zu erzielen, die unter echten Konkurrenzbedingungen nicht zustande gekommen wären. Welches Unternehmen bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten sollte, wurde nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft immer abgesprochen.

Die illegalen Machenschaften waren aufgedeckt worden, nachdem beim Bundeskriminalamt und beim Bundeskartellamt 2011 gleichlautende, anonyme Hinweise eingegangen waren. Am selben Tag hatte Voestalpine eine Art Selbstanzeige gestellt und sich als Kronzeuge angeboten.

Verteidiger wollen Verfahren einstellen lassen

Kartellrechtlich ist das Verfahren bereits abgeschlossen. ThyssenKrupp und Voestalpine haben Bußgelder von rund 200 Millionen Euro gezahlt. Außerdem gab es eine Einigung mit der Bahn über millionenschwere Schadenersatzzahlungen.

Die Verteidiger wollen auf eine Einstellung der Strafverfahren hinwirken, geht aus dem Protokoll einer internen Vorbesprechung hervor, das am Montag vor dem Bochumer Landgericht verlesen wurde. Zur Begründung wurde auf den aktiven Beitrag der Angeklagten zur Aufklärung der Affäre hingewiesen. Eine Verfahrens- einstellung sei "grundsätzlich vorstellbar", heißt es in dem Protokoll. Voraussetzung sei allerdings die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Die liege zurzeit aber nicht vor.