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Nach viel beachteter Fachtagung 2012 ist aktueller Forschungsstand jetzt dokumentiert Vier Beiträge zum Burger Landrecht

Von Steffen Reichel 02.08.2014, 03:16

Vier Beiträge zum Burger Landrecht finden sich in einem jetzt erschienenen Buch, das sich der "Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter" widmet. Der Band ist das direkte Ergebnis einer wissenschaftlichen, international besetzten Konferenz, die 2012 in Burg stattgefunden hatte.

Burg l Dass diese in Fachkreisen und auch in der Öffentlichkeit viel beachtete Tagung am 12. und 13. Oktober 2012 in der Burger Stadthalle stattfinden konnte, ist vor allem das Verdienst von Karin Hönicke vom Burger Heimatverein gewesen, die die notwendigen Sponsoren gewann. Und auch zum jüngst erschienenen Buch hat sie wieder ihren Teil beigetragen, in dem sie unter anderem Volksbank, Sparkasse, Stadtwerke sowie Richter, Notare und Rechtsanwälte als Geldgeber gewann.

Nach der Konferenz 2012 sieht Karin Hönicke das Buch jetzt als weiteren Meilenstein ihrer Bemühungen, dem Burger Landrecht einen gebührenden Platz in der Rechtsgeschichte zu verschaffen. "Der Sachsenspiegel und das Magdeburger Recht waren schon Thema vieler Tagungen und Veröffentlichungen. Doch das über 600 Jahre alte Burger Landrecht, das zu den wenigen erhaltenen handgeschriebenen mittelalterlichen Rechtsbüchern des deutschen Raums gehört, wurde in der Vergangenheit von Rechtswissenschaftlern kaum aufgegriffen und hatte so nicht den ihm zustehenden Stellenwert", so Hönicke.

Die Wende brachte erst die Konferenz in Burg: Als Referenten konnte Mitorganisator Dr. Dieter Pötschke namhafte Rechtshistoriker aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Polen gewinnen, deren Vorträge in dem nun erschienenen Berichtsband enthalten sind, wobei das Burger Landrecht - das im 14. Jahrhundert aufgezeichnet wurde und Rechtseinflüsse flämischer Siedler enthält - als eines der frühen reinen Landrechte mit vier Beiträgen im Mittelpunkt steht.

Im ersten Beitrag zum Burger Landrecht weist Dr. Keno Zimmer die Anwendung Burger Landrechts in Urkunden des Magdeburger Erzbischofs Wichmann nach und geht auf den Inhalt des Burger Landrechts ein.

Im zweiten Beitrag stellt, nach einer erneuten sprachlichen Untersuchung und dem Vergleich mit 60 zeitgenössischen Urkunden, Dr. Jörg Weinert fest, dass das Burger Landrecht eine Mischung aus mittelniederdeutschen und magdeburgischen Formen von Rechsbegriffen ist.

Weiterhin konnte anhand von 81 Eintragungen aus dem Burger Schöffenbuchfragment Prof. Adrian Schmidt-Recla aufschlussreiche Gegenüberstellungen von Burger, Magdeburger und Sachsenspiegelrecht vornehmen.

Der vierte Beitrag zum Burger Recht thematisiert das von Dr. Pötschke und Dr. Zimmer kürzlich entdeckte Textfragment auf dem letzten Blatt der Aufzeichnung des Burger Landrechts, womit eine Sonderstellung der Stadt Burg und des Umlandes gegenüber dem Magdeburger Schöppenstuhl festgestellt wird.

Karin Hönicke: "Die wohl wichtigste neue Erkenntnis ist, dass das Burger Landrecht nachweislich nicht in der Stadt Burg galt. Das belegen die Fragmente eines Schöffenbuches und eines Stadtrechtes." Nun würde sich die Burgerin noch über eine frühere Datierung des Burger Landrechtes durch die Experten freuen: "Die Handschrift stammt wohl aus dem 14. Jahrhundert, es wurde aber schon im 12. Jahrhundert angewendet", so Karin Hönicke.

"Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld" (Harz-Forschungen Bd. 30), Lukas-Verlag, ISBN 978-3-86732-185-3, 25 Euro