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Bebauungsplan für Große Gartenstraße in Gommern in Vorbereitung Hochwasserfibel für künftige Häuslebauer

Von Manuela Langner 13.02.2015, 02:20

Bauplätze schaffen und das Stadtbild verschönern. Das will der Stadt Gommern mit dem Bebauungsplan Große Gartenstraße gelingen. Die Fläche ist partiell Überschwemmungsgebiet.

Gommern/Nedlitz l Mitten im Stadtzentrum, zwischen der Hagenstraße und der Großen Gartenstraße, befindet sich die Fläche, die zur Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und Mehrgeschossern genutzt werden soll. Der Hauptausschuss befasste sich am Mittwochabend mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Stadtrat, der Ende des Monats tagt.

Im Dezember 2010 war die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) beschlossen worden. Durch die Träger öffentlicher Belange wurden keine gravierenden Bedenken geäußert. Die öffentliche Auslegung verstrich ebenfalls, ohne dass Bürger Einwände formulierten.

Einzige Sache von Belang ist, dass die Fläche partiell Überschwemmungsgebiet ist. Den Ausnahmeantrag hat die Untere Wasserbehörde am 19. Mai 2014 erteilt. Die künftigen Häuslebauer sind explizit auf die Lage am Überschwemmungsgebiet hinzuweisen. "Jeder, der dort baut, bekommt eine Hochwasser-Fibel", kündigte Bürgermeister Jens Hünerbein an.

Die potenzielle Überschwemmungsfläche ist als große Grünfläche vorgesehen. Auch ein Mehrgenerationenspielplatz soll entstehen. "Die Entwicklung auf dem Gelände der ehemaligen roten Schule tut dem Stadtbild mehr als gut", setzte Jens Hünerbein hinzu.

Nach dem Jahrhunderthochwasser 2013 habe es eindeutig geheißen, dass es keine Ausnahmen mehr geben werde und trotzdem sei eine erteilt worden, wunderte sich Reno Hermann (FDP). Er merkte zudem an, dass die Stadt einen Millionenbetrag erhalte, um die Schäden des letzten Hochwassers zu reparieren.

"Die Fläche ist noch nie überschwemmt worden", erklärte Sylvia Tetzlaff aus dem städtischen Bauamt. Wenn, dann stehe dort das Grundwasser.

Die Ausschussmitglieder legten Wert darauf, dass alle Häuslerbauer wissen, worauf sie sich einlassen (auch von den Bauvorschriften, wie weiße Wanne etc.), wenn sie sich dort für einen Bauplatz entscheiden.

Bevor der Abwägungsbeschluss aufgerufen werden konnte, muss jede Stellungnahme einzeln zur Kenntnis genommen werden. Als Sitzungsleiter trug Jens Hünerbein die Beschlussnummern vor und die Ausschussmitglieder hoben und senkten die Hände im halben Minuten-Takt. Nach gut 20 Durchläufen machte der Stadtchef die Probe aufs Exempel und fragte kurzerhand das Gegenteil. Aber alle hatten aufgepasst. Wie Jürgen Michalek (CDU) schon früher auf der Sitzung bemerkt hatte: "Nicht geschlafen und nicht mit dem Handy gespielt".

Sowohl der Abwägungsbeschluss als auch der Satzungsbeschluss zum B-Plan Große Gartenstraße wurden dem Stadtrat einstimmig empfohlen. Der Stadtrat hat erneut über alle Stellungnahmen einzeln zu befinden.

Für den B-Plan Siedlung in Nedlitz muss die Stadtverwaltung noch einmal aktiv werden. Sowohl der Abwägungs- als auch der Satzungsbeschluss aus dem vergangenen Jahr müssen aufgehoben werden. Laut Landkreis Jerichower Land ist der vorbeugende Brandschutz, also die Löschwasserbereitstellung, nicht ausreichend berücksichtigt. Das sei sie in der Praxis schon, erläuterte Sylvia Tetzlaff. Allerdings sei sie in Plan und Begründung nicht ausführlich genug erläutert worden. Das werde nachgeholt und der Kreisverwaltung erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

Gesetzlich gefordert wird, eine Löschwassermenge von 48 bis 96 Kubikmeter pro Stunde für eine Löschzeit von zwei Stunden vorzuhalten.

Im Bereich der Großen Gartenstraße ist derzeit das Minimum an geforderter Löschwassermenge vorhanden. Mit einem zusätzlichen Löschwasserbrunnen will die Stadt die Situation verbessern.

Ärgerlich für Nedlitz ist, dass die Abwägung wiederholt werden muss. Um so wenig Zeit wie möglich zu verlieren, ging die Aufhebung der Beschlüsse gleich in den Hauptausschuss und nicht zuerst in den Bauausschuss. Dessen Vorsitzender Matthias Fickel, der am Hauptausschuss teilnahm, sah darin kein Problem.

Der Aufhebungsbeschluss für Satzungs- und Abwägungsbeschluss Siedlung/Nedlitz fiel ebenfalls einstimmig.