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Stresow plant Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Wurden bei Gebietsreform Wahlprinzipien missachtet?

Von Anja Keßler 09.06.2011, 04:29

Möckerns Ortsteil Stresow hat seine Beschwerde gegen die Eingemeindung vor dem Landesverfassungsgericht zurückgezogen. Dafür überlegt der Ortschaftsrat jetzt, den Weg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu gehen. Eine Entscheidung fällt am 28. Juni.

Stresow. "Stresow ist so normal, ein Fall wie jeder andere", sagt Ulrich Koehler. Der Anwalt aus Magdeburg, ehemals Staatssekretär für die FDP im Finanzministerium, vertritt Stresow und Schopsdorf auf deren Weg gegen das Gesetz zur Gemeindegebietsrefom. Während die Beschwerde von Schopsdorf vor dem Landesverfassungsgericht in der kommenden Woche verhandelt wird, zog der Anwalt die Stresower Beschwerde im Mai zurück. "Das Gericht verhandelt 50, 60 Beschwerden zur Reform. Bisher hatte keine Gemeinde Erfolg", begründet Koehler den Rückzug im Fall Stresow. "Der Ort ist so klein und liegt so nah an Möckern, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat."

Anders liege der Fall bei Schopsdorf. Mit 30 Kilometer Entfernung zu Möckern und dem profitablen Gewerbegebiet habe die Beschwerde des Ortes gute Argumente vor dem Landesgericht, so Koehler. Das sieht auch Thomas Barz, der Ortsbürgermeister so: "Manche unserer Argumente wurden in den bisherigen Verhandlungen kaputtgeschlagen, aber einige eben auch nicht."

Koehler empfahl den Gemeinden das Weitermachen beziehungsweise den Rückzug. Für Letzteres entschied sich der Ortschaftsrat von Stresow. "Die Richter am Landesverfassungsgericht entscheiden doch nach der politischen Linie im Land", ist sich Petra Jarosch sicher. Die Ortsbürgermeisterin will gemeinsam mit dem Ortschaftsrat am 28. Juni entscheiden, ob Stresow den Weg nach Karlsruhe einschlägt. Am Bundesverfassungsgericht würde die Entscheidung unabhängig von Landesinteressen gefällt, meint sie. Der Wunsch der Stresower sei es, mit den übrigen Fläminggemeinden zwischen Grabow und Schopsdorf eine eigene Kommune zu gründen.

Um dahin zu kommen, soll die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe auf das deutsche Wahlrecht abzielen. Das sei zu gewissen Teilen missachtet worden, erklärt Köhler. Der heutige Stadtrat von Möckern wurde im Juni 2009 gewählt. Erst zum 1. Januar 2010 kamen die Gemeinden Grabow, Wüstenjerichow, Drewitz, Krüssau und Rietzel hinzu, die nun aber keine direkt gewählten Vertreter im Rat haben. Die Ortschaftsräte von Schopsdorf und Stresow haben Delegierte in den Stadtrat entsandt. Es sind die Ortsbürgermeister Thomas Barz und Petra Jarosch.

"Ein Delegiertenrat widerspricht dem Wahlrecht nach Grundgesetz", erklärt Anwalt Koehler seine grundlegende Argumentation. "In diesem Fall wurden die Wahlprinzipien der Unmittelbarkeit und der Gleichheit missachtet." Laut Koehler haben der Landtag als Gesetzgeber und das Landesverfassungsgericht für diese Form der Bürgervertretung eine Übergangszeit von 42 Monaten akzeptiert. "Das ist aus unserer Sicht zu lang. Darum soll Karlsruhe dafür eine Bewertung abgeben", so Koehler.

Neben Stresow will der Anwalt eine weitere Gemeinde aus Sachsen-Anhalt für die Beschwerde ins Boot holen. Auch einen potentiellen Geldgeber gebe es. "Stresow allein kann sich das nicht leisten", gibt Koehler zu bedenken.