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Geht das Dorf nach Genthin oder Möckern? Beide haben Schulden Wie sicher sind Schopsdorfs Millionen?

Von Anja Keßler 12.12.2011, 04:34

Noch haben sich die Schopsdorfer nicht für Genthin oder Möckern entschieden, da deutet sich bereits an, dass die Gebietsänderungsvereinbarung die beide Partner unterschreiben wollen, nicht in allen Teilen genehmigungsfähig ist.

Schopsdorf l Wie Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) vor wenigen Tagen in der Altmark mitteilte, müssen Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, auch die Rücklagen der freiwillig beigetretenen Ortsteile anfassen und eventuell differierende Satzungen entsprechend verändern, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Das würde auch Schopsdorf in jedem Fall treffen. Sowohl Genthin als auch Möckern befinden sich in der Konsolidierung. In Genthin klafft eine Lücke von 1,4 Millionen Euro im Haushaltsentwurf für 2012. In Möckern soll der Haushalt erst im kommenden Jahr aufgestellt werden, wenn klar ist, wie hoch die Landeszuweisungen ausfallen. Aber auch dort befindet man sich in der Konsolidierung.

"Wenn die Grundlage wegfällt, sind auch die Vereinbarungen hinfällig"

Entspannt sieht Schopsdorfs Bürgermeister Thomas Barz dem Thema entgegen: "Haushaltskonsolidierungen kann man vermeiden, wenn man den Haushalt ausgleicht." Im übrigen erwarte er, dass es viele Klagen gegen die Entscheidung geben wird. Für seine eigene Vereinbarung sieht er darum im Moment keine Probleme. Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht werde kommen und dann müsste diese im Ernstfall die Nutzung der Rücklage für den Gesamthaushalt und die Anhebung von Gebühren aus Satzungen einklagen.

Schopsdorf will sich in seiner Gebietsänderungsvereinbarung festschreiben lassen, dass die Rücklage in Höhe von 1,4 Millionen im Ort verbleibt und die Hebesteuersätze für fünf beziehungsweise zehn Jahre festgeschrieben sind sowie die Satzungen nicht angepasst werden.

Der Erlass kommt aus dem Innenministerium und trifft alle die Ortsteile, die sich in der freiwilligen Phase einer Kommune angeschlossen haben. Staatssekretär Dr. Ulf Gundlach sieht im Fall Schopsdorf, dass die entsprechenden Passagen in der Vereinbarung nicht zulässig sein könnten. "Wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt, sind auch die Vereinbarungen hinfällig." Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung werde vermutlich nicht kommen, denkt der Staatssekretär.

"Vereinbarte Ab- machungen sollten auch eingehalten werden"

Die Bürgermeister Frank von Holly und Wolfgang Bernicke stehen zu ihrem Wort, dem folgen zu wollen, was Schopsdorf aufgelistet hat. Möckerns Bürgermeister von Holly ergänzt jedoch: "Und was genehmigungsfähig ist." Er verweist darauf, auch in anderen Fällen entgegen Auflagen zum Beispiel den Gemeindearbeiter in Zeppernick belassen zu haben.

Genthins Bürgermeister Bernicke hat sich unterdessen auch an die Kommunalaufsicht des Landkreises gewandt, um die offenen Fragen noch vor der Bürgeranhörung am 8. Januar 2012 zu klären: "Ich möchte nicht unter falschen Voraussetzungen über eine Gebietsänderungsvereinbarung sprechen. Wenn allerdings eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, sollte sie auch eingehalten werden." Zwar habe Genthin Haushaltsprobleme, "aber nicht die Absicht, sie durch Eingliederung der Gemeinde Schopsdorf zu lösen", so Bernicke an diesem Abend.

Für Barz gibt es im schlimmsten Fall noch einen Plan B für Schopsdorf: "Wenn die Vereinbarung nicht genehmigt wird, wie wir sie geschrieben haben, können wir uns immer noch zwangsweise zuordnen lassen", sagt Barz.