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Gericht spricht Gardelegener frei / Angeklagter will Entschädigung Aus dem Maßregelvollzug in die Freiheit

Von Wolfgang Biermann 04.02.2014, 01:24

Als freier Mann verließ ein Gardelegener gestern den Gerichtssaal. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Zuvor war er im Maßregelvollzug inhaftiert.

Stendal l Von zwei Pflegern aus dem Maßregelvollzug begleitet, betrat ein gerichtsbekannter und vielfach vorbestrafter 64-jähriger Gardelegener den Gerichtssaal. Als freier Mann verließ er ihn wieder. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Stendal hat ihn am Montag in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Zudem hoben die Richter den Beschluss zur unbefristeten Unterbringung im Maßregelvollzug aus dem Vorjahr auf.

Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Attacke mit Pfefferspray gegen einen zwischenzeitlich Verstorbenen in einem Ortsteil von Gardelegen laut Urteil wohl begangen - er selbst sprach von Notwehr -, ist aber aufgrund einer Psychose schuldunfähig.

Im ersten Verfahren - in selber Sache - hatte ihn eine andere Kammer am Landgericht im April vorigen Jahres wohl ebenfalls freigesprochen, "wegen zu erwartender erheblicher Straftaten" jedoch die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses angeordnet.

"Organisch bedingte, anhaltend wahnhafte Psychose."

Auf Revision des Angeklagten hin hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben, wobei die Attacke mit dem Pfefferspray im August 2011 für die Richter in Karlsruhe feststand. Ein Gerichtspsychiater hatte in seinem Gutachten von einer organisch bedingten, anhaltend wahnhaften Psychose und "ernsthaften Straftaten" gesprochen, die vom Angeklagten künftig zu erwarten seien. Damit habe der Sachverständige die Kammer aber nicht überzeugen können, hieß es in der Begründung des Freispruchs.

Ein Grenzfall, so habe es der BGH dem Landgericht in die Revisionsbegründung geschrieben und die Kammer mit der eingehenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Gefährlichkeit und Unterbringung im Maßregelvollzug beauflagt, erklärte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer Ulrich Galler. "Es gibt gute Argumente, die für eine Unterbringung im Maßregelvollzug sprechen und gute dagegen." An der Unterbringung sei der Angeklagte "ganz, ganz knapp vorbei" gekommen.

Indes werde die Schwelle für eine Unterbringung im Maßregelvollzug vom BGH immer höher gesetzt, nicht zuletzt den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschuldet, führte Galler in der Urteilsbegründung weiter aus.

"Ihr seid die Nächsten. Ich hack euch den Kopf ab."

Die Verteidigerin selbst hatte von "merkwürdig-bedenklichen Verhaltensweisen" ihres Mandanten gesprochen, der "konsequent in seinem eigenen System" mit eigenen Wertvorstellungen lebe. Er sei von Kindheit an ein Außenseiter gewesen, werde von Zeugen aber auch als lieb, nett und freundlich beschrieben. Wie berichtet hat er unter anderem den ehemaligen Geschäftsführer des Wasserverbandes Gardelegen mit einem Elektroschocker bedroht.

Von der Avacon forderte er eine Million Euro und die Entlassung des Geschäftsführers. Mitbewohnern seines Heimatortes soll er gedroht haben "Ihr seid die Nächsten" und "Ich hack euch den Kopf ab". Vom Gedanken an eine Straftat bis zur Umsetzung in die Tat liege aber ein gewaltiger Schritt, befand das Gericht.

Eine Entschädigung für die Unterbringung im Maßregelvollzug versagten die Richter dem Angeklagten im Urteil.

Dagegen stehe ihm die Beschwerde frei. Davon werde er Gebrauch machen, kündigte er an. Seine Verteidigerin beschwichtigte, er solle "reale Summen" fordern, keine Fantasiebeträge, wie er sie beispielsweise von der Avacon haben wollte. Der 64-Jährige wird die Gerichte also noch weiter beschäftigen.