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50-Jährige zu Geldstrafe verurteilt "Es war ein Momentversagen"

Bei einem Unfall am 3.September 2013 zwischen Mieste und Miesterhorst starben zwei Männer, zwei Männer wurden schwer verletzt. Die Unfallverursacherin stand gestern vor Gericht - und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Donald Lyko 28.03.2014, 02:18

Gardelegen l Die Nachtschicht in einem Altenpflegeheim ist beendet. Die 50-jährige Miesterin macht sich auf den Heimweg. "Es war ein ganz normaler Dienst gewesen", erinnerte sie sich gestern während der Verhandlung am Gardeleger Amtsgericht. Auch die Fahrt auf der B188 sei ganz normal verlaufen. Die Strecke kennt sie gut, sie ist ihr täglicher Weg zur Arbeit. "Ich bin ganz normal gefahren", berichtete die Miesterin. Dass sie das Autohaus bei Lenz passiert hat, daran erinnert sie sich noch. Dann setze die Erinnerung aus, aber an den Aufprall könne sie sich wieder erinnern, sagte die 50-Jährige. An den Moment also, als sich ihr Leben und das von vier anderen Familien schlagartig veränderte.

Denn beim Durchfahren einer Rechtskurve kam sie gegen 6.40 Uhr mit ihrem Subaru nach links auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit einem Kia zusammen. Das Auto der Angeklagten "fuhr geradeaus, ich habe keine Lenkbewegung gesehen", schilderte eine Zeugin, die sich mit ihrem Auto direkt hinter dem Kia befand und zu den Ersthelfern gehörte.

Der 50-jährige Kia-Fahrer und ein 37-jähriger Insasse, beide aus Solpke, starben an der Unfallstelle, die beiden anderen Insassen - ein 28-Jähriger aus Solpke und ein 50-Jähriger aus Jerchel - wurden schwer verletzt. Die Männer waren als Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Arbeit.

"Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an die Opfer denke."

Angeklagte

Der Subaru fuhr beim Zusammenstoß 80 bis 85 Stundenkilometer, der Kia 50 bis 55 Stundenkilometer. Der Kia-Fahrer habe noch richtig reagiert, abgebremst und versucht, auszuweichen, erklärte ein Sachverständiger die Ergebnisse der Untersuchung an der Unfallstelle. Beide Fahrzeuge seien technisch in Ordnung gewesen. Das Fazit des Gutachters: Hätte die Subaru-Fahrerin vermieden, auf die Gegenfahrbahn zu kommen, hätte der Unfall vermieden werden können.

Durch Fahrlässigkeit habe sie den Tod von zwei Menschen und die Körperverletzung von zwei Menschen verursacht, warf die Anklage der 50-Jährigen vor, die beim Unfall selbst starke Prellungen am rechten Knie und im Brustbereich erlitten hat. Doch nicht allein deswegen war sie mehrere Monate krankgeschrieben, begann erst im Januar wieder mit der beruflichen Wiedereingliederung. Der Unfall hat die Miesterin auch psychisch belastet, sie ist seit Monaten in psychologischer Behandlung.

"Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an die Opfer und die Angehörigen denke", sagte die Angeklagte, "ich kann das alles nicht mehr gutmachen, und es tut mir unendlich leid." Wer sie kenne, "weiß, dass ich nichts lieber getan hätte, als mit den Angehörigen zu sprechen", sagte die 50-Jährige. Das hatte sie schon bald nach dem Unfall gewollt. Doch ein Pfarrer, den sie um Rat gebeten hatte, hatte ihr davon abgeraten. Ein entsprechendes Schreiben übergab ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Norbert Zepig, dem Gericht. "Sie wollte ihr Mitgefühl aussprechen und zeigen, dass sie kein Monster" sei, so der Anwalt.

Rechtsanwältin Romy Gille, die einige Geschädigte und deren Angehörige in der Nebenklage vertrat, ging im Plädoyer auf diesen Punkt noch einmal ein. Die Frau des verstorbenen Kia-Fahrers hätte mit der Angeklagten gesprochen, "sie hätte sie nicht weggeschickt", sagte die Anwältin: "Ich finde es enttäuschend, dass bisher nicht im Ansatz versucht wurde, mit den Angehörigen zu sprechen."

"Das kann man nicht rechtfertigen, das will sie auch gar nicht."

Verteidiger Norbert Zepig

Richter Bormann sah das nicht so. Die 50-Jährige habe versucht, Kontakt aufzunehmen. "Sie hat sich interessiert, hat sich Hilfe geholt, ist beraten worden", sagte er in der Begründung des Urteils, das er kurz zuvor gesprochen hatte: eine Geldstrafe, 140 Tagessätze zu je 50 Euro, zusammen also 7000 Euro. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt die Angeklagte als vorbestraft.

Bisher war sie weder strafrechtlich noch mit Verkehrsdelikten aufgefallen. Das berücksichtigte der Richter ebenso wie die Tatsache, dass sie "das Ganze nicht gewollt hat", dass die Tat fahrlässig war. "Es war ein Momentversagen, das jeden von uns treffen kann", so Bormann. Mit dem Strafmaß folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die am Ende der gut einstündigen Verhandlung die Anklage bestätigt sah und damit, dass man der Angeklagten nur vorwerfen könne, einen Moment unaufmerksam gewesen zu sein. So sah es auch der Verteidiger: "Die Anklage trifft zu 100 Prozent zu." Seine Mandantin habe ein schreckliches Ereignis verursacht. Zepig: "Das kann man nicht rechtfertigen, das will sie auch nicht." Auch er hielt eine Geldstrafe für "ausreichend".

Die Nebenklagevertreterinnen Romy Gille und Nicolette Collatz hingegen forderten jeweils eine Haftstrafe, zur Bewährung ausgesetzt. Denn eine Geldstrafe wäre angesichts der Konsequenzen für die Familien nicht straf- und schuldangemessen. Beide glauben, dass die Angeklagte nach der Nachtschicht am Steuer eingeschlafen sei. "Sie haben Glück, dass dies nicht zur notwendigen Gewissheit nachgewiesen ist, sonst wären Sie Ihren Führerschein heute los", sagte Rechtsanwältin Collatz.