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59-jähriger Gardeleger wegen Vollrausches zu einer Geldstrafe verurteilt / 3,33 Promille im Blut Volltrunkener bedrohte Männer mit Dolch

21.06.2014, 01:19

Weil er sich volllaufen ließ, zwei junge Männer und zwei Polizisten bedrohte, stand ein Gardeleger vor Gericht. Der Alkoholiker gab unumwunden zu, dass er regelmäßig Schnaps trinke.

Gardelegen l "Das war wirklich vollständiger Wahnsinn", richtete sich Strafrichter Axel Bormann an den 59-jährigen Gardeleger, den er wegen Vollrausches zu einer Geldstrafe von 1050 Euro verurteilt hatte. Der Gardeleger hatte zwei junge Männer und zwei Polizisten bedroht.

Im August 2013 war der Mann volltrunken an der Gardeleger Otto-Nuschke-Straße unterwegs. Die Hochrechnung ergab, dass es zur Tatzeit mindestens 3,33 Promille waren. Während zwei junge Männer dort an ihrem Auto schraubten, pöbelte sie der Betrunkene an. "Sie hatten eine Begegnung der dritten, außerirdischen, betrunkenen Art?", fragte Bormann den Zeugen.

Er habe geflucht und unverständliches Zeug genuschelt. Irgendwann pöbelte er mit den Worten "Ihr habt noch drei Minuten", berichtete der Zeuge. Dann zog der Mann einen Dolch "und kam auf mich zu". Er sei immer weiter auf ihn und seinen Kumpel zugegangen, habe geflucht und gedroht. Dann habe plötzlich sein Handy geklingelt, er habe abgenommen und "den Dolch in einen Baum gesteckt". Diese Zeit nutzten die zwei jungen Männer und verschwanden schnell. Wenig charmant öffnete der 59-Jährige wenig später zwei Polizeibeamten die Tür. "Es sah nach einem Angriff aus, er riss den Arm hoch und kam mit Fäusten auf mich zu", schilderte der Polizist. Ehe sich der Betrunkene versah, fand er sich gefesselt auf dem Boden seiner Wohnung wieder. Die Beamten fanden auch den Dolch in seiner Wohnung, den Richter Bormann bei der Verhandlung zeigte. Wieder bedrohte er: "Wenn ich hier rauskomme, seid ihr tot. Ich reiße euch den Kopf ab."

Wenig betroffen nahm der Angeklagte, der nur wenige Erinnerungen an den Abend hat, diese Schilderungen zur Kenntnis. Bormann: "Gibt Ihnen das nicht zu denken? Ihnen muss doch klar sein, dass Ihr Leben so nicht weitergehen kann."

Der Tattag begann für den Mann mit dem Besuch bei einem Kumpel, das wusste der Mann noch. "Wir haben uns ganz schön was reingegeben, drei oder vier Flaschen Schnaps." Dann ging es offensichtlich zu Fuß nach Hause, es folgte die Bedrohung mit dem Dolch und der Angriff auf die Polizisten. Es folgte weiter die Blutentnahme im Krankenhaus und die Ausnüchterung bis zum nächsten Tag in Uchtspringe. Dann ging es mit dem Zug wieder heim.

Dass er seit einigen Jahren viel Alkohol trinke, gab er unumwunden zu: "Aber nur am Wochenende, in der Woche bin ich überhaupt nicht besoffen." Bormann fragte den Hartz-IV-Empfänger überrascht: "Wo ist denn bei Ihnen der Unterschied zwischen Wochenende und Wochentag?" Noch mehr überrascht waren Richter und Staatsanwalt, als sie hörten, dass der Mann schon 59 Jahre alt ist. Bormann: "Da haben Sie sich gut gehalten. Alkohol konserviert."

"Kommt drauf an, ob ich Durst habe."

Doch der Richter fügte hinzu: "Bei jedem Vollrausch fliegen Ihnen wieder ein paar Zellen aus dem Gehirn weg." Er trinke nur Schnaps und Selter, berichtete der Gardeleger. Im Schnitt eine Flasche pro Tag. "Kommt drauf an, ob ich Durst habe", sagte der Mann. Ganz offensichtlich hat der Gardeleger häufiger viel Durst, denn bei der Blutentnahme im Krankenhaus drei Stunden nach der Bedrohung der Männer hatte der 59-Jährige noch immer 2,53 Promille im Blut. Im Protokoll dazu heißt es: "Gangsicher, Kehrtwende sicher, redselig, distanzlos, gereizt." Den Dolch, mit dem er die zwei Männer bedroht hatte, habe er wenige Tage zuvor von einem Freund abgekauft. Er sammele so etwas. Bormann: "So einen Scheiß sammeln Sie?"

Das erste Mal sichtlich entsetzt war der 59-Jährige, der bislang nicht gerichtsbekannt war und keine Vorstrafen hat, nach dem Urteil: 70 Tagessätze à 15 Euro, insgesamt 1050 Euro. "Wie soll ich das bewerkstelligen?", fragte er den Richter. Der stellte ihm gleich zwei Alternativen vor: "Sie können das auch abarbeiten, oder Sie gehen 70 Tage in den Knast." Sein letzter Rat an den Alkoholiker: "Sehen Sie dem Monster Alkohol ins Auge und bekämpfen Sie es."