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Sollte der Entwurf Gültigkeit erlangen, greift dies stark ins Baurecht ein Die Stadtlage Kalbe als Überschwemmungsgebiet

Von Conny Kaiser 30.05.2015, 01:23

Das Landesverwaltungsamt kartiert zurzeit die Überschwemmungsgebiete neu. Es gibt auch einen Entwurf für den Bereich Milde/Secanctsgraben. Und der birgt Brisanz.

Kalbe l Ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet genießt besonderen Schutz. Und der greift unter anderem ins Baurecht ein. Genau das, sagen Bürgermeister Karsten Ruth und Bauamtsmitarbeiterin Kerstin Schulz, stelle in Bezug auf Kalbe ein Problem dar. Geht es nämlich nach den Vorstellungen des Landesverwaltungsamtes, werden Teile der Stadt schon bald als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen (siehe Grafik).

Noch ließe sich aber vielleicht etwas daran ändern. Denn zurzeit liegt der Entwurf zur Einsichtnahme aus. Und wer etwas dagegen einzuwenden hat, kann dies schriftlich bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) erledigen. Aber nur bis zum 6. Juli.

"Wir wollen die Bürger auf das Thema aufmerksam machen und damit den Druck erhöhen. Denn so, wie der Entwurf jetzt aussieht, wäre er ein Unding für die Stadtlage", sagt Kerstin Schulz. Sollte er nämlich Rechtskraft erlangen, dann würde das bedeuten, dass jedes Bauvorhaben im vorgeschriebenen Überschwemmungsgebiet mit der Wasserbehörde abzustimmen wäre.

Versicherungsrechtliche Auswirkungen befürchtet

Zudem, so befürchtet der Bürgermeister, habe das Ganze auch versicherungsrechtliche Auswirkungen. Denn wenn ein Gebäude im Überschwemmungsgebiet liege, würden die Verträge entsprechend angepasst. "Wir zweifeln zudem an, dass es notwendig ist, die Stadtlage als Überschwemmungsgebiet auszuweisen", so Kerstin Schulz. Genau deshalb sei zur Bauausschusssitzung am 9. Juni auch die Wasserbehörde eingeladen. Und Schulz und Ruth hoffen, dass sich dann auch viele Bürger einfinden. Die Sitzung beginnt 18.30 Uhr in der Kulturhaus-Spielothek.

Wer will, kann sich den Planentwurf zuvor zu den üblichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung ansehen.

Zudem steht der Entwurf zur Ansicht im Internet bereit: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/