1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Bewährung für Drogendealer

Amtsgericht Gardelegen verurteilte jungen Mann aus dem Raum Kalbe Bewährung für Drogendealer

05.03.2011, 04:28

Gardelegen/Kalbe (iwi). Zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, sowie zu 1000 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilte das Schöffengericht einen 25-Jährigen aus dem Raum Kalbe. Bei einer Durchsuchung im Juli 2010 hatte die Polizei bei dem jungen Mann zu Hause 317 Gramm Marihuana gefunden.

Keinen unsympathischen Eindruck macht Mike S. im Gericht. Der 25-Jährige ist schick gekleidet, souverän und sicher im Auftreten, gebildet. Sieht so ein Drogendealer aus? 34 Straftaten legt ihm Staatsanwältin Verena Borstell zur Last. Mike S. soll zwischen April 2007 und Juli 2010 mindestens 33 Mal Marihuana aus eigenem Anbau verkauft haben, zudem wurden bei ihm bei einer Wohnungsdurchsuchung im Juli vergangenen Jahres 317 Gramm Marihuana, verpackt in sechs Folienbeutel, sowie 745 Euro Bargeld - die aus dem Drogenverkauf stammen sollen - gefunden.

Mike S. ist in ordentlichen Verhältnissen aufgewachsen, er wohnt bei seinen Eltern im Raum Kalbe, im Obergeschoss des Familienhauses. Nach seinem Hauptschulabschluss der zehnten Klasse absolviert er eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann und beendet diese auch. "Danach war es wohl mein größter Fehler, dass ich ein halbes Jahr pausiert habe", sagt der Angeklagte. Denn nach seinem Berufsabschluss vor fast fünf Jahren hat Mike S. nie wieder gearbeitet, seit sechs Monaten bekommt er Hartz IV, davor lebte er auf Kosten seiner Eltern. Ein einziges Praktikum und eine Maßnahme vom Arbeitsamt hatte er in fünf Jahren. Vorstellungsgespräche, andere Jobs? Fehlanzeige. "Ich hatte ja keinen Führerschein, weil ich kein Geld hatte", begründet der Angeklagte. Richter Bormann zieht die Augenbrauen hoch, so geringes Engagement trifft beim ihm auf wenig Verständnis. Doch es kommt ja noch dicker für Mike S.. Seinen Führerschein muss er wenige Monate nach bestandener Führerscheinprüfung 2010 wieder abgeben, weil er betrunken Auto gefahren ist, außerdem erhält er einen Strafbefehl über 350 Euro. "Ich habe mich damals von meiner Freundin getrennt, das war nicht so einfach", begründet Mike S. die Trunkenheitsfahrt.

Die 34 Taten, die ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sind, räumt der Mann ein. "Die Vorwürfe treffen zu. Mein Mandant hat eine Plantage gehabt, angebaut und geerntet", sagt sein Verteidiger. "Wenn man kein Geld hat, überlegt man halt", berichtet Mike S., wie er dazu kam, die Hanfpflanzen auf dem Dachboden seines Elternhauses anzubauen. So richtig schlimm findet er das nicht: "Es war keine Expertenplantage, nur so unter dem Fenster." Bormann: "30 Pflanzen! Unter einem Fenster, das muss ja groß gewesen sein. Und Sie hatten also einen grünen Daumen." Mit Drogen kennt sich Mike S. aus: "Mit 15 habe ich das erste Mal an einem Joint gezogen und dann nur ab und zu, wenn ich mal feiern war, aber das war ich ja nicht mehr so oft, seit ich arbeitslos bin."

"Mit 15 habe ich das erste Mal an einem Joint gezogen"

Der Richter fragt den Angeklagten: "Hat Ihre Mutter eigentlich nie die schönen Pflanzen mit den schicken Blättern gesehen, hat sie ein Augenleiden?" Nein, seine Eltern hätten nichts von all dem gewusst, "sie haben mir Vorwürfe gemacht, und wenn ich weitermache, werde ich vor die Tür gesetzt", sagt Mike S..

Der junge Mann erzählt mit ruhiger Stimme, ist gefasst, da klingt das alles nur halb so schlimm. Auch die Qualität seines Stoffes sei "nicht die beste gewesen, für mich hat es gereicht". An wen er alles verkauft hat, möchte er nicht sagen: "Ich will niemanden mit reinziehen, wenn es mein Problem ist." Auch wie viel er mit den Drogenverkäufen eingenommen hat, weiß er nicht genau und beschwichtigt: "Das war nicht viel Geld." Der 25-Jährige weiß dagegen exakt, wann er zuletzt Marihuana konsumiert hat: "An dem Tag, als die Polizei da war. Da habe ich danach eine Tüte geraucht."

Erst viel später, mit ein bisschen Nachhilfe seines Verteidigers, gibt Mike S. an, mit dem Drogenverkauf einen Flachbildfernseher und eine Stereo-Anlage bezahlt zu haben sowie die 350 Euro des Strafbefehls wegen der Trunkenheitsfahrt, von dem seine Eltern noch nichts wissen.

Bei Staatsanwältin Verena Borstell kommt die Beschönigungstaktik des Angeklagten nicht gut an: "Ich glaube Ihnen kein Wort. Sie verschleiern und beschönigen alles für sich. Wir sprechen hier über ein Verbrechen." Sie fordert als Strafe ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 250 gemeinnützige Arbeitsstunden. Das Verfahren wegen 33-fachen Verkaufes wird eingestellt, es geht um den Besitz der 317 Gramm Marihuana. Borstell: "Ihr Glück ist, dass Sie geständig sind."

Das Urteil des Schöffengerichts fällt härter aus, als die Staatsanwältin es gefordert hatte. Mike S. wird zu 20 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren, sowie zu 1000 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen. Richter Bormann fügt hinzu: "Sie können von Glück reden, dass die Polizei nicht weiter ermittelt hat, sonst wäre bei einem gewerbsmäßigen Handel eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren rausgekommen." Dann hätte Mike S., obgleich nicht vorbestraft, ins Gefängnis gemusst. Der Richter: "Von dem, was Sie gesagt haben, glaube ich nur ein Stückchen." Der Besitz von 317 Gramm Marihuana "ist schon massiv", so Bormann. Auch deswegen "schwebt das Damoklesschwert lange über Ihnen".

Die beeindruckende Zahl von 1000 gemeinnützigen Arbeitsstunden - mindestens 20 pro Woche muss Mike S. leisten - begründet Bormann knapp: "Damit Sie mal wieder arbeiten."