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Softair-Waffen im Umlauf Entsetzen nach Angriff auf Küken

Die Polizei hat in zwei Fällen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz aufgenommen. Einem 16-Jährigen aus Gernrode wird
vorgeworfen, mit einer Softair-Waffe Falkenküken getötet zu haben. Ein
41 Jahre alter Thalenser soll Enten erschossen haben.

01.07.2014, 01:22

Halberstadt/Gernrode/Thale l Das vielleicht zehn, zwölf Tage alte Küken eines Turmfalken mal aus allernächster Nähe sehen? Eine Chance, die absoluten Seltenheitswert hat. Schließlich genießen die Tiere einen extrem hohen Schutzstatus. Für Mädchen und Jungen, die am Montagnachmittag in Gernrode unterwegs waren, wurde die seltene Gelegenheit allerdings wahr. Sie durften das Falkenküken, das der Greifvogelexperte Eckhard Kartheuser in einen kleinen Bastkorb gebettet hatte, mal aus allernächste Nähe ansehen.

Der Anlass für das seltene Erlebnis war allerdings alles andere als schön: Das Küken hat als einziges von vier Tieren ein brutales Gemetzel überlebt. Als die Mädchen und Jungen am Stephaniturm entlang kamen, war Kartheuser gerade dabei, das Tier in den heimischen Horst zurückzubringen.

Die Tat selbst hat nicht nur in Gernrode für Schock und Entsetzen gesorgt. Einem 16-Jährigen wird vorgeworfen, in den Stephaniturm eingedrungen zu sein, vier Küken aus dem Turmfalken-Horst geholt und schließlich drei erschossen zu haben. Die Polizei hat eine Waffe sichergestellt und ermittelt wegen Verstößen gegen diverse Tierschutz- und Waffengesetze.

Während unter den Gernrödern vor allem die Frage nach der Verrohung beim mutmaßlichen Täter diskutiert wird, stellt sich für die Polizei die Frage, ob der Jugendliche überhaupt eine solche Waffe besitzen durfte. Die Sache ist freilich kompliziert, denn bei derartigen Luftdruckwaffen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen drei unterschiedlichen Kategorien. "Deshalb müssen wir zunächst die genaue Herkunft und Beschaffenheit der Waffe prüfen", stellt Polizeisprecher Uwe Becker klar. Erst dann sei klar, ob und inwieweit der Jugendliche gegen einschlägige Waffengesetze verstoßen hat.

Jene Softair-Waffen sind nicht neu. Im Gegenteil: Das Schießen mit den ursprünglich in Japan entwickelten Waffen, die via Amerika weltweit den Durchbruch schafften, erfreut sich aber anhaltender Beliebtheit. Anders als klassische Luftdruckgewehre, bei denen Metallkugeln als Geschosse dienen, werden mit Softair-Waffen Plastikgeschosse - meist sechs Millimeter große Kugeln - verwendet.

Das macht sie bei Fans von Waffenspielen beliebt und zugleich gefährlich. Vorausgesetzt, man schützt empfindliche Körperpartien, ist "wilden" Schießereien so einerseits Tür und Tor geöffnet. Andererseits geht von den Softair-Geräten, die echten Waffen oft täuschend ähneln, eine große Gefahr aus.

Entsprechend klar sind die Vorschriften. Der Gesetzgeber teilt Softair-Waffen nach ihrer jeweiligen Schusskraft in drei Klassen ein: Die schwächste Ausführung mit weniger als 0,5 Joule Schussenergie dürfen bereits Jugendliche ab 14 Jahren kaufen. Ab 18. Lebensjahr sind Luftdruckwaffen mit einer Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule frei verkäuflich. Waffen in dieser Energiespanne müssen laut Gesetzgeber mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet sein. Alle Waffen jenseits der 7,5 Joule-Grenze sind waffenscheinpflichtig und dürfen nicht an Personen ohne entsprechende Erlaubnis abgegeben werden.

Softair-Waffen, die in diese Kategorie fallen, sind nach Angaben von Martina Schulz, der Leiterin von Jagd-, Waffen- und Forstbehörde der Kreisverwaltung, im Harz-Kreis nicht registriert. Allein einige Exemplare ohne F-Codierung seien erfasst. Darüber hinaus seien gegenwärtig 3834 Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen aktenkundig. Zudem weist der aktuelle Verwaltungsbericht 5451 ausgestellte Waffenbesitzkarten aus. 373 Personen wurde - beispielsweise für Schreckschusswaffen - ein kleiner Waffenschein erteilt.