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Kreisverwaltung verbietet Tierhaltung Beim Besichtigungstermin lenkt Kläger enttäuscht ein

Bei einem Ortstermin in Badersleben hatte ein Richter zu entscheiden, ob
ein durch den Landkreis erteiltes Verbot der Haltung von Tieren
rechtens ist. Der Halter, der geklagt hatte, war am Ende enttäuscht.

Von Ramona Adelsberger 15.04.2015, 03:23

Badersleben l Dirk Peil hat wegen eines für ihn völlig unverständlichen Tierhaltungsverbotes gegen den Landkreis geklagt. Bei einer Besichtigung vor Ort fällte der zuständige Richter zwar noch kein Urteil, er bewertete die Situation jedoch kritisch. Der Baderslebener war enttäuscht.

Zur Vorgeschichte: "Das Grundstück in der Spieltorstraße ist bereits seit 1970 im Besitz der Familie", erzählte Peil. "Ich habe hier auch immer einige Kühe gehalten. Meist sind das Kälber oder kranke Tiere gewesen, die von der Herde, die an einer anderen Stelle steht, getrennt worden sind. Auch Pferde hat es hier immer gegeben."

Lediglich von 2008 bis 2012 sei das nicht möglich gewesen. Damals ist sein Onkel, der Eigentümer, verstorben. Die Erbengemeinschaft habe sich vier lange Jahre nicht einigen können. Erst 2012 konnte Peil das Grundstück endlich übernehmen. Als der Landwirt beim Landkreis Harz um eine Genehmigung zur Haltung von Tieren auf seinem Hof nachgesucht hatte, wurde ihm diese untersagt. Dagegen hat er nun geklagt.

Richter Heinrich Risse vom Verwaltungsgericht Magdeburg nahm sich viel Zeit und ließ sich die Gegebenheiten vor Ort zeigen. Immer wieder fragte er nach und nahm das Grundstück in Augenschein. Dabei wurden alle angrenzenden Gebäude und Grundstücke sowie deren Nutzung begutachtet.

Es gehe um die Zeitspanne der Unterbrechung oder gar Aufgabe der Tierhaltung, erklärte der Richter. Und um eine fehlende Baugenehmigung, die nicht beantragt worden sei. Der Einwand von Peil, dass er doch nicht neu bauen, sondern lediglich wieder Tiere in den vorhandenen Ställen halten wolle, zeigte, dass der irreführende Begriff Baugenehmigung, der auch die Nutzung eines Gebäudes festlegt, erst einmal erklärt werden musste.

Bei einer Begehung der an die Spieltorstraße angrenzenden Straßen wollte Richter Risse die generelle Eignung des Standortes für Tierhaltung prüfen. Immer wieder deutete Dirk Peil auf Grundstücke und nannte die Anzahl der dort befindlichen Tiere. Auch Rinder, Schweine und Pferde seien darunter. "Ich will doch nur gleiches Recht für alle", bat er.

Doch das alles zählte nicht, am Ende waren die Fronten verhärtet. Richter Risse entschied zwar noch nicht, deutete jedoch an, dass er die Unterbrechung der Tierhaltung als Nutzungsaufgabe werte und das Tierverbot rechtens sein könnte. Er legte Peil nahe, über eine Rücknahme der Klage nachzudenken. Peils Anwalt Bendzulla bat um eine Bedenkzeit von zwei Wochen und verwies auf den ländlichen Charakter des Dorfes. Er vermerkte, dass viele der Dorfbewohner sicher nicht wüssten, dass sie in ihren Stallungen nicht einfach so Tiere halten dürfen.

Dirk Peil lenkte enttäuscht ein. Er wünsche sich doch nur, mit einigen seiner Tiere auf dem Hof zu leben. "Und wenn es auch nur einige Schafe sind." Außerdem solle seine im Januar geborene Tochter ihr eigenes Pony haben dürfen.