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Hohe Geldstrafen bei Verstoß gegen Feuerwerksverbot / Warnung vor Umgang mit Sprengkörpern Osterwiecker Innenstadt bleibt heute im Dunkeln

Von Sandra Reulecke 31.12.2011, 05:23

Osterwieck l Im Sekundentakt leuchteten die Fachwerkhäuser der Osterwiecker Innenstadt im Schein der Feuerwerkskörper auf. Gegen Mitternacht herrschte regelrechtes Gedränge in den Straßen und Gassen von den Feiernden, die mit Hilfe der Leuchtraketen das neue Jahr begrüßen wollten.

Doch seitdem 2009 bundesweit die "Verordnung zum Sprengstoffgestz" in Kraft trat, gehören diese Bilder der Vergangenheit an.

"Das Starten von Feuerwerkskörpern ist in Fachwerkstädten strengstens untersagt. Verstöße dagegen werden mit Geldstrafen bis zu 1000 Euro geahndet", teilt Rüdiger Brandt, Ordnungsamtsleiter der Stadt Osterwieck, mit. Er hofft, dass es auch in diesem Jahr ein ruhiger Silvester-Abend wird. "Mir sind keine gravierenden Unfälle aus den letzten Jahren oder grobe Verstöße gegen die Verordnung bekannt." Die "Knallerei" ist auf freien Flächen außerhalb der Kernstadt, erlaubt. "Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass keine Nachbargrundstücke durch Müll und Ähnliches in Mitleidenschaft gezogen werden", gibt Brandt zu bedenken. Außerdem verweist er ausdrücklich darauf, dass nur geprüfte Feuerwerke genutzt, und dabei sowohl die Bedienungsanleitungen, als auch die Altersangaben eingehalten werden.