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Änderungen der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung werden diskutiert Neu: 28 Euro Pflegegebühr im Jahr

Von Marita Bullmann 19.01.2011, 05:23

Über Änderungen der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung wird der Stadtrat in der nächsten Sitzung beraten. Die Nutzungszeit soll von 30 auf 25 Jahre verkürzt werden. Die Gebühren wurden neu kalkuliert. Die Änderungen gelten für die Stadt, die Friedhöfe in den Ortsteilen Satuelle, Hundisburg und die Friedhofskapelle Wedringen.

Haldensleben. Da die Kalkulationen für die Friedhofsgebühren zehn Jahre alt waren, strebte die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr neue Kalkulationen an. Hinzu kam, dass diese Kalkulation durch die Umstellung der städtischen Haushaltsführung auf Doppik eine andere Basis hatte. Nötig wurde die Neukalkulation außerdem wegen eines Runderlasses des Landesverwaltungsamtes vom Oktober des vergangenen Jahres. Darin wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Hessen Bezug genommen.

In diesem Urteil wurde klargestellt, dass die Friedhofsgebühren auch allgemeine Pflegekosten mit decken müssen, die hier nötig sind. Daher wurden für die neue Gebührenkalkulation die tatsächlich angefallenen Leistungen des Stadthofs auf dem Friedhof in den vergangenen drei Jahren zugrunde gelegt. In die Kalkulation einbezogen wurden ebenfalls die im Stadthaushalt für dieses Jahr veranschlagten Planzahlen. Berücksichtigt wurden bei den neuen Kalkulationen auch neue Begräbnisformen, die es vor zehn Jahren noch nicht gab, erläuterte Stadt-Dezernent Henning Konrad Otto.

Kalkuliert wurden die Gebühren in zwei Varianten, zum einen für eine Nutzungszeit von 30 Jahren wie bisher, zum anderen für eine Nutzungszeit von 25 Jahren.

Die Stadtverwaltung hat bei der Dauer der Liegezeit in anderen Städten nach den dortigen Erfahrungen gefragt. In den meisten Städten ist die Nutzungszeit auf 25 Jahre festgeschrieben, kann natürlich beliebig verlängert werden.

Die Verkürzung der Nutzungszeit um fünf Jahre bei beliebiger Verlängerung wird nun auch in Haldensleben vorgeschlagen. Dafür muss die Friedhofssatzung geändert werden. Schon länger habe die Stadtverwaltung Probleme, da nach mehreren Jahren für einige Gräber keine Zuständigen mehr gefunden werden können oder dafür ein sehr großer Aufwand betrieben werden muss, so Otto.

Die neu kalkulierten Gebühren weisen keine sehr großen Abweichungen zu den vorhergehenden auf, stellte der Dezernent fest. Im Vergleich mit anderen Städten liegen die Haldensleber Gebühren im unteren Mittelfeld.

Neu wird – aus den eingangs angeführten Gründen – jedoch eine Pflege- und Unterhaltungsgebühr sein. Diese liegt bei 28 Euro je Grabstelle und Nutzungsjahr. Sie soll bei vorhandenen Grabstellen für die noch verbleibende Nutzungszeit erhoben werden. Bei Grabstellen, die neu erworben werden, wird diese Gebühr als einmaliger Gesamtbetrag für die Dauer der gesamten Nutzungszeit erhoben.

Im Wirtschafts- und Finanzausschuss und im Hauptausschuss fanden die Änderungen der beiden Satzungen Zustimmung. Befürwortet wurde auch, die neue Pflege- und Unterhaltungsgebühr nicht jährlich, sondern gleich für den gesamten Nutzungszeitraum zu kalkulieren. So entfielen Verwaltungsaufwand und die häufig aufwändige Suche nach Familienangehörigen. Diese Verwaltungskosten müssten letzten Endes auch wieder von allen getragen werden.