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Urteil rechtskräftig: Viereinhalb Jahre wegen schweren Subventionsbetrugs Schloss-Investoren gescheitert

Von Marita Bullmann 20.08.2014, 03:11

Das Schloss Altenhausen läuft als Ferienschloss gut, im Wasserschloss Flechtingen dreht sich kaum was. Beide Objekte waren Eigentum der Schloss Altenhausen KG. Zwei Männer, die daran beteiligt waren, sind wegen Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren ver- urteilt worden.

Altenhausen/Flechtingen l Es schien ein Glücksfall zu sein. Der Hamburger Oliver E. hatte 1996 das leerstehende Schloss Altenhausen, in dem lange Zeit Herz-Kreislauf-Kranke betreut wurden, gekauft und 1998 als Pony-Schloss eröffnet. Ein Erfolgsmodell. Von überall her kommen seitdem Kinder, um hier unbeschwerte Tage zu verleben. Auch Familien finden hier Quartier, große Feiern sind möglich, es gibt ein Trauzimmer, und seit kurzem zieht auch ein Restaurant Gäste an.

Für das Wasserschloss Flechtingen hatte der Hamburger sich ein Konzept für ein Hotel mit Freizeit- und Wellnessbereich ausgedacht. Dafür wurde die Schloss Altenhausen KG gegründet, die im Jahr 2000 das leerstehende Wasserschloss kaufte.

Bis kurz nach der Wende wurde das Schloss als Seniorenheim genutzt. 1993 hatte die Berliner Unternehmensgruppe Dr. Marx das Schloss vom Landkreis gekauft und plante hier ein Schlosshotel. Zu dieser Unternehmensgruppe gehören auch die Mediankliniken im Ort, die erste wurde 1993 eröffnet. Weil das Unternehmen aufgrund seiner Firmenstruktur höchstens Fördermittel in Höhe von 35 Prozent der Nettoinvestitionssumme bekommen hätte, wurde das Vorhaben jedoch aufgegeben. Die Schloss Altenhausen KG schien die Rettung. Sie konnte bei ihrer Firmenstruktur 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Förderung beantragen.

Die Bauarbeiten begannen, zogen sich jedoch hin. Archäologische Untersuchungen und Denkmalschutzbelange verzögerten das Vorhaben. Schließlich kamen die Arbeiten 2004 zum Erliegen. Im September des Jahres wurde ein Insolvenz- verfahren eingeleitet.

Ermittlungen wegen Fördermittelbetrug, Untreue und Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit den Schlössern Altenhausen, Flechtingen und Boitzenburg wurden im selben Jahr eingeleitet. Der Investor hatte neben den beiden Schlössern im damaligen Landkreis Haldensleben beziehungsweise im Ohrekreis noch drei weitere Schlösser in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg - unter anderem Boitzenburg - gekauft und um- und ausbauen lassen. Auch Schloss Boitzenburg ist übrigens heute wie Altenhausen gut auf dem Markt.

Der Insolvenzverwalter suchte damals nach Käufern für beide Schlösser im hiesigen Landkreis. Während für Altenhausen problemlos ein Käufer gefunden wurde und der Betrieb ohne Unterbrechung weiterlief, blieb das Wasserschloss Flechtingen auf der Strecke. Etliche Einbauten wurden wieder entfernt, die alten Fenster waren teilweise schon ausgebaut, die neuen aber noch nicht drin, auch Vandalismusschäden gab es zu beklagen. Erst 2008 fand sich ein Käufer, sichtbar voran geht es jedoch nicht.

Prozess erstreckte sich fast über ein Jahr

Vor zwei Jahren begann ein Verfahren vor der vierten Wirtschaftskammer des Magdeburger Landgerichts. Angeklagt waren Oliver E. und Stephan H. wegen schweren Subventionsbetrugs. Der Tatzeitraum lag in den Jahren 1998 bis 2004.

Im Juni 2013 erging das Urteil der Wirtschaftskammer des Landgerichts. Das Landgericht hatte den heute 52-jährigen Oliver E. und den 46-jährigen Stephan H. wegen gemeinschaftlichen Sub- ventionsbetrugs jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Juli dieses Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Die Angeklagten hatten Revision eingelegt. Doch der Bundesgerichtshof habe die Revision verworfen, da die Überprüfung des Urteils des Landgerichts keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben habe, teilt Christian Löffler, Pressesprecher des Landgerichts Magdeburg mit.

Löffler erläuterte das Urteil: "Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen der Wirtschaftsstrafkammer sind in dem Prozess zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten in drei Fällen sich Subventionen in Höhe von insgesamt knapp 16 Millionen Euro erschlichen haben, von denen rund 9,3 Millionen Euro auch tatsächlich ausbezahlt wurden."

Der Prozess hatte am 6. November 2012 begonnen und endete nach 19 Verhandlungstagen am 10. Juni 2013. Das schriftliche Urteil umfasst 94 Seiten.

Gerichtssprecher Löffler erklärt: "Die Angeklagten waren für die später insolvente Schloss Altenhausen KG tätig. Die Tätigkeit der Firma umfasste den Erwerb und die Sanierung der in Sachsen-Anhalt gelegenen Schlösser Altenhausen und Flechtingen sowie deren Betrieb als Pony- Schloss beziehungsweise Schloss Hotel. In insgesamt drei Förderanträgen gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, über rund 17,6 Millionen Euro Eigenmittel zu verfügen."

Da das Landesförderinstitut die Gesamtfinanzierung der geplanten Arbeiten aufgrund der unrichtigen Angaben der Angeklagten als gesichert angesehen habe, wurden der Schloss Altenhausen KG Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt knapp 16 Millionen Euro für den Erwerb, die Sanierung und den Ausbau der beiden Schlösser bewilligt.