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  7. Steuer-Hebesätze bringen die Räte in Rage

Gesetz schreibt nach einer Übergangsphase Vereinheitlichung für das gesamte Gemeindegebiet vor Steuer-Hebesätze bringen die Räte in Rage

Von Constanze Arendt-Nowak 06.11.2014, 02:11

In 11 von 14 Ortschaften der Hohen Börde werden zukünftig die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer vereinheitlicht. Obwohl die gesetzliche Grundlage nach Auslaufen der Gebietsänderungsvereinbarung gegeben ist, gab es zunächst noch einmal heiße Diskussionen im Gemeinderat.

HoheBörde l Per Grundsteuergesetz ist klar geregelt, dass der Hebesatz für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) und für alle Grundstücke (Grundsteuer B) einer Gemeinde gleich sein muss. Gleiches regelt das Gewerbesteuergesetz für die Unternehmen. Lediglich bei Gebietsänderungen darf die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile auf eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen. Das ist so auch in der Gemeinde Hohe Börde geschehen.

Ausnahmegenehmigung läuft zum Jahresende aus

Mit der Gebietsänderungsvereinbarung haben die einst 14 selbständigen Gemeinden ihre gültigen Hebesätze für eine befristete Zeit nach Bildung der Einheitsgemeinde Hohe Börde festgeschrieben. Haben sich Hermsdorf, Bebertal und Nordgermersleben damals für einen Zeitraum bis 2019 entschieden, so waren es bei den anderen elf Ortschaften lediglich fünf Jahre.

Diese fünf Jahre sind am 31.Dezember dieses Jahres um. Um eine Vereinheitlichung der Hebesätze - mit Ausnahme der drei Ortsteile Hermsdorf, Bebertal und Nordgermersleben - ist fällig, auch wenn sich einige Gemeinderäte zunächst noch etwas sträubten. Der Diskussionen der Gemeinderäte am Dienstagabend waren in den Wochen zuvor schon einige lange Streitgespräche im Finanzausschuss, in den Ortschaftsräten sowie im Hauptausschuss vorausgegangen.

Der Vorlage der Verwaltung mit einem Hebesatz von 335 Prozent für die Grundsteuer A, 395 Prozent für die Grundsteuer B sowie 385 Prozent für die Gewerbesteuer wurde schon im Finanzausschuss nicht vollends zugestimmt. Die Mitglieder schlugen vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 400 Prozent hochzusetzen und den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 365 Prozent herabzusetzen. In der Empfehlung des Hauptausschusses finden sich 335 Prozent als Hebesatz für die Grundsteuer A, 395 Prozent für die Grundsteuer B und 365 Prozent für die Gewerbesteuer.

In den Ortschaften stimmten lediglich 5 der 14 Ortschaftsräte der Vorlage der Verwaltung in ungeänderter Form zu, sieben verlangten Änderungen und von zwei Ortschaftsräten gab es ein generelles Nein zu der Vorlage.

Einige der Diskussionen wurden dann auch in die Gemeinderatssitzung getragen. So erinnerte Rolf Zimmermann (Fraktion SPD/Aktive Bürger Hohe Börde/Bündnisgrüne) daran, dass sowohl im Finanzausschuss der Gemeinde als auch im Niederndodeleber Ortschaftsrat darüber diskutiert worden sei, dass die Hebesätze für zwei und nicht für fünf Jahre festgesetzt werden sollten, um Entwicklungen zu ermöglichen. Kämmerin Uta Saager verteidigte den Vorschlag zur fünfjährigen Festsetzung, da mit jeder Änderung auch neue Bescheide an die Steuerzahler herausgeschickt werden müssen. Etwa 7000 Bescheide seien ein großer Arbeitsaufwand und Kostenfaktor.

Hans-Eike Weitz (fraktionslos) hatte die Bürger im Blick und verstand es nicht, warum die Steuern erhöht werden müssen und nicht an den niedrigsten Satz angepasst werden können. Ernst Daenecke (CDU) wollte in Zahlen wissen, was die Änderung der Hebesätze für die Gemeinde einbringt. "Mit den Hebesätzen, die der Hauptausschuss empfohlen hat, erreichen wir gerade das, was wir jetzt haben", erklärte Uta Saager und verwies auf die Abhängigkeit von Landeszuweisungen und Kreisumlage.

Fingerspitzengefühl und soziale Verträglichkeit

Dieter Dähnhardt (FWG) mahnte an, dass auch bei der Gewerbesteuer mit Fingerspitzengefühl agiert werden sollte, da sonst die Investoren der Gemeinde leicht den Rücken zuwenden könnten. Während Helmut Harpke (Fraktion SPD/Aktive Bürger Hohe Börde/ Bündnisgrüne) ebenfalls zur sozial-verträglichen Gestaltung der Hebesätze aufrief, brachte es Jürgen Kebenik (CDU) auf den Punkt: "Wir reichen das politische Desaster des Landes auf den Bürger durch." Höhere Steuern würden gegen eine gute Infrastruktur mit Grundstücken, Kindertagesstätten und Schulen sprechen. Er sprach sich deshalb auch für eine Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 338 Prozent aus.

Nicht ganz ohne Zähneknirschen beschlossen die Räte nach der Debatte den Hebesatz für die Grundsteuer A von 335 Prozent, für die Grundsteuer B von 338 Prozent und für die Gewerbesteuer von 365 Prozent. Die Satzung soll in den elf Ortschaften für fünf Jahre gelten.