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Gemeinde Hohe Börde plant neue Hundesteuersatzung 36 Euro für den ersten Hund: Die Diskussion ist damit eröffnet

Von Maik Schulz 04.06.2011, 04:35

Die Diskussion um die zukünftige Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohe Börde ist mit einer Empfehlung des Finanzausschusses der Gemeinde eröffnet. Der Ausschuss verständigte sich am Montag auf eine Gebühr von 36 Euro für den ersten Hund. Für so genannte Kampfhunde ist die Steuer zehn Mal so hoch.

Irxleben/Hohe Börde. Nach der Empfehlung durch den Finanzausschuss werden die Ortschaftsräte in den kommenden Wochen ihre Stellungnahmen abgeben, bevor der Gemeinderat die ab 2012 geltende neue Hundesteuersatzung beschließen soll.

Ab 2012 sollen in der gesamten Hohen Börde einheitliche Steuersätze für Hundebesitzer gelten. Bisher schwankt die Hundesteuer für den ersten Hund eines Haushalts zwischen 30 Euro (in den meisten Ortschaften) und 42 Euro (in Irxleben). Für den ersten "Kampfhund" liegen die Sätze bisher zwischen 200 Euro (Hermsdorf) und 300 Euro (ehemalige Nördliche Börde).

In einer dem Finanzausschuss vorgelegten Beschlussvorlage erinnerte die Verwaltung an wesentliche Ziele der Hundesteuersatzung. Danach dient die Satzung neben der Einnahmenerzielung der Gemeinde als steuerndes Element, um zum einen die Haltung bestimmter Hunderassen (so genannter "Kampfhunde") generell und langfristig einzudämmen, um somit "Gefahren und Belästigungen für die Allgemeinheit zu verringern" und zum anderen, "um der umfangreichen Hundehaltung und damit verbundenen Verunreinigung in der Öffentlichkeit Einhalt zu gebieten".

"Wer einmal mit Jemandem gesprochen, der einen Rasenmäher durch mit Hundekot verminte Wiesen geschoben hat, weiß genau, was damit gemeint ist", meinte der Schackensleber Gemeinderat Ernst Daenecke. Ratskollege Linhard Wiedmann erklärte: "Oberstes Ziel ist es meiner Einschätzung nach nicht, Einnahmen zu erzielen, sondern für eine vernünftige Hundehaltung zu sorgen. Außerdem ist mit der Steuererhebung ja auch ein Verwaltungsaufwand verbunden."

"Viel wichtiger als die Diskussion um die Gebührenhöhe ist die Erfassung aller Hunde in der Gemeinde", schätzte der Irxleber Eckhard Pollmer ein. Viele Geeinderäte sind der Ansicht, dass die Dunkelziffer der Hundehalter viel höher ist, als die der tatsächlich gemeldeten Hunde. Das Ordnungsamt schreibt alle potenziellen Hundebesitzer nach Hinweisen aus der Bevölkerung an, die Resonanz angeblicher Hundebesitzer ist aber äußerst spärlich. Nur Kontrollen der Hundesteuermarken im öffentlichen Bereich bringen wirklich Licht ins Dunkel der Hundequote. Aber das Ordnungsamt hat weit mehr Aufgaben als die Hundekontrolle. So konzentriert sich die Gemeinde auf die Hundesteuer.

Für die zukünftige Gebührenhöhe hatte der Ältestenrat der Gemeinde eine Gebühr von 42 Euro für jeden ersten Hund eines Haushalts vorgeschlagen. Der Finanzausschuss senkte die vorgeschlagene Steuerhöhe in seiner Empfehlung am Montag für die damit in den Ortschaften eröffnete Diskussion auf 36 Euro. Für den zweiten Hund werden 54 Euro fällig, für den dritten Hund 72 Euro.

Für die "Kampfhunde" hängten die Mitglieder des Finanzausschusses einfach eine Null dran und verzehnfachten die Gebühr im Vergleich zu "normalen" Hunden, die nicht unter die Kampfhundeklausel fallen. Und selbst da gibt es Unterschiede zwischen den Ortschaften. Während in einigen Ortschaften nur vier Rassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier) als Kampfhunde klassifiziert sind, sind es anderen Ortschaften mehr Rassen. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat in seinem Kampfhundegesetz mehr als die besagten vier Rassen als Kampfhunde klassifiziert. Auf diese Landesregelung soll zukünftig auch die Hundesteuersatzung der Hohen Börde Bezug nehmen, empfahl der Finanzausschuss.