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  7. Jäger streitet Schüsse auf Schwäne und Gänse in geschützter Flachwasserzone ab

Behörde hat Beschuldigten ermittelt und angehört: Aussage steht gegen Aussage Jäger streitet Schüsse auf Schwäne und Gänse in geschützter Flachwasserzone ab

Von Anett Roisch 13.03.2012, 04:09

Im Januar wurde ein Jäger beobachtet, der in der geschützten Flachwasserzone im Drömling auf Gänse schoss. Die Naturparkverwaltung erstattete Anzeige. Doch jetzt teilte die Jagdbehörde mit, dass dem Jäger ein Verstoß gegen das Jagdgesetz nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Piplockenburg/Mannhausen l Ein Besucher des Naturparks Drömling hatte im Januar beobachtet, dass in der Flachwasserzone bei Piplockenburg auf Gänse und Schwäne geschossen wurde. Dieser Besucher meldete seine Beobachtungen sofort der Naturparkverwaltung. Nach der Verordnung des Naturschutzgebietes "Ohre-Drömling" ist die Jagd an Schlaf- und Rastplätzen der Vögel streng verboten. Die Flachwasserzone dient zahlreichen Vögeln als Lebensraum. Der Verstoß gegen die Naturschutzgebietsverordnung wurde von der Naturparkverwaltung bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Börde angezeigt.

Daniel Görges, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt des Landkreises Börde, erklärte damals, dass die Jagdbehörde derzeit die Person ermittelt sowie jagdrechtliche Ordnungswidrigkeitstatbestände prüft.

Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro erfolgen. Die ermittelte Person hatte inzwischen die Möglichkeit, sich zu den Anschuldigungen zu äußern. Görges erklärte: "Im vorliegenden Sachverhalt wurde der beteiligte Jäger angehört. Leider steht hier die Aussage des Jägers gegen die Aussage des Anzeigenerstatters. Der Sachverhalt lässt sich nicht eindeutig aufklären." Das heißt, dem Jäger kann ein Verstoß gegen das Jagdgesetz nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

"Der Pächterobmann des Reviers Mannhausen versicherte mir jedoch nachweislich, dass er bereits im Rahmen einer Jagdgenossenschaftsversammlung 2006 über die Beschränkungen der Jagd im Revier Mannhausen unterrichtet hat", betonte der Sachgebietsleiter. Diese Beschränkungen seien nach Auskunft des Pächterobmannes auch allen Mitpächtern beziehungsweise den Jagderlaubnisscheininhabern bekannt. "Die Jäger sind insoweit sensibilisiert für dieses Thema. Sie wurden auch von mir nochmals darauf aufmerksam gemacht, im Revier Mannhausen mit aller Vorsicht vorzugehen."

Wolfgang Sender, Mitarbeiter der Naturparkverwaltung Drömling, ist enttäuscht, dass die Person nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte. "Ich habe es aber schon befürchtet. Wir hatten schon des Öfteren die Situation, dass Aussage gegen Aussage steht. Es ist selten, dass statt einer Person als Zeuge mehrere Leute eine solche Beobachtung bezeugen können. Wenn Aussage gegen Aussage steht, macht jeder Richter oder meist auch jeder Verantwortliche einen Rückzieher", bedauerte Sender.

"Wenn künftig die Verordnung über das Naturschutzgebiet beachtet wird, dann haben wir doch etwas erreicht."

Wolfgang Sender, Mitarbeiter der Naturparkverwaltung Drömling

"Mit der Anzeige gegen den Jäger wollten wir aber auch ein Zeichen setzen. Die Leute sollen merken, dass aufgepasst wird. Der Vorfall hat in der Jägerschaft seine Runde gemacht. Es wurde darüber diskutiert. Wenn künftig die Verordnung über das Naturschutzgebiet beachtet wird, dann haben wir doch etwas erreicht", erklärte Sender.

Er erinnerte sich an einen Fall, bei dem der Pilot eines Kleinflugzeuges sich einen Spaß machen wollte und bei seinen Flügen immer wieder die rastenden Zugvögel in der Flachwasserzone hochjagte. "Damals war ich an einem Sonntag gerade mit einer Besuchergruppe aus Oebisfelde unterwegs und konnte ein Foto machen. Die 40 Wanderer sind damals geschlossen als Zeugen aufgetreten. Da hatte der Pilot schlechte Karten."