Havelberg. Die erst seit Januar gültigen neuen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Krippen- und in den Kindergartenbereichen der Einheitsgemeinde werden nur bis zum 31. Juli dieses Jahres Bestand haben. Mit Wirkung ab 1. August sind neue Regelungen zu beschließen. So sieht es das neue Kinderförderungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vor, das zum 1. August in Kraft tritt. Vor allem ist mit dieser Verordnung derzeit ein außerordentlich hoher verwaltungstechnischer Aufwand verbunden. Mehr dazu in der nächsten gedruckten Ausgabe der Havelberger Volksstimme oder im E-Paper.
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Havelberg: Elternbeiträge gelten nur bis 3...
25.04.2013
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