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Bismarker muss 4200 Euro zahlen Geldstrafe für Handel mit Marihuana

03.03.2015, 01:20

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Amtsgericht hat einen gerichtsbekannten Bismarker (27) wegen des Handels mit Rauschgift in vier Fällen (gesamt 16 Gramm Marihuana) und der Abgabe von Drogen in einem weiteren Fall zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 Euro (4200 Euro) verurteilt. Damit folgte Strafrichterin Petra Ludwig dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Und: Gleich zwei der drei Zeugen im Prozess müssen mit Verfahren wegen Falschaussage rechnen.

Angeklagt waren 42 Fälle von Drogenhandel. Doch der Hauptbelastungszeuge wollte in seiner Aussage beim Prozessauftakt von zuvor bei Landgericht und Staatsanwaltschaft gemachten Aussagen nichts mehr wissen. Er habe nie Drogen beim Angeklagten gekauft, so der jetzt in Magdeburg lebende Zeuge. Damit avancierte er zum Kandidat Nummer eins für ein Verfahren wegen Falschaussage (Volksstimme berichtete). Der zweite Anwärter dafür ist ein Bismarker, der ebenfalls entgegen früheren Aussagen, angab, nie vom Angeklagten Drogen bezogen zu haben. Lediglich einmal habe er bei ihm "Gras" (Marihuana) zum Probieren geraucht, so der 34-Jährige. Das habe bei einer Party beim Angeklagten da "rumgestanden." Gekauft hätte er es nicht, sondern dem Angeklagten nur Geld für Getränke und Bockwurst gegeben. Bei seiner Aussage als Beschuldigter in der Staatsanwaltschaft hätte er seinerzeit nur "was erfunden, um schnell da rauszukommen". Die Richterin gab dem Zeugen in Sachen möglicher Falschaussage mit auf den Weg: "Ich denke, Sie hören von uns."

Blieben also von 42 nur vier Fälle von Rauschgifthandel, nachdem ein dritter Zeuge zumindest diese bestätigt hatte. Dafür hatte der Verteidiger lediglich 50 Tagessätze à 40 Euro (2000 Euro) Geldstrafe gefordert. Wie berichtet war der Angeklagte vom Landgericht wegen Drogenbesitzes schon im Vorjahr zu 1250 Euro Geldstrafe verurteilt worden.