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Amt informierte Anwohner über Bodenordnungsverfahren in der Gemarkung / 7,7 Kilometer Wege werden gebaut Mellin: Eigentümer sollen 170 Euro je Hektar zahlen

Von Walter Mogk 26.02.2013, 02:13

Auch Mellin wird künftig vom Bodenordnungsverfahren profitieren. Während einer Versammlung der Grundstückseigentümer stellte das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark die Pläne dafür vor.

Mellin l 1,1 Millionen Euro sollen in den nächsten Jahren in das Bodenordnungsverfahren investiert werden, das für die Gemarkung Mellin und Teile der Gemarkung Tangeln vom ALFF eingeleitet wurde. Auf einer Gesamtfläche von 641 Hektar ist vor allem eine Regulierung der Eigentumsverhältnisse geplant. "Es geht darum, verstreut liegende Flurstücke zusammenzulegen, alle Flächen durch Zuwegungen zu erschließen und die Übereinstimmung von Katastergrenzen und tatsächlicher Örtlichkeit herzustellen", erläuterte ALFF-Mitarbeiter Wilfried Schröder während der Aufklärungsversammlung für die betroffenen Grundstückseigentümer.

Die größten Kosten entfallen auf den Wegebau. Hierbei sollen 7,7 Kilometer Verbindungen für den landwirtschaftlichen Verkehr neu geschaffen oder ertüchtigt werden. Geplant ist beispielsweise eine westliche Ortsumgehung, die in etwa der nach der Wende vorgesehenen Trasse für die Umgehungsstraße folgt. Diese soll mit Betonspurbahnen befestigt werden und ist ausschließlich dafür gedacht, Traktoren und Erntefahrzeuge aus dem Ort herauszuhalten. Weitere Wege, die mit Schotter ausgebaut werden und entweder auf die Bundesstraße 248 oder auf die Kreisstraße Richtung Nettgau münden, dienen der Erschließung der einzelnen Flächen.

Alle 742 betroffenen Flurstücke sollen zudem neu vermessen werden. Dazu kommt eine Verbesserung des Grabensystems ringsum Mellin, um Niederschlagwasser bei Starkregen problemloser in den Tangelnschen Bach ableiten zu können. "Wir werden Gräben freimachen und naturnah ausbauen", kündigte Olaf Lange vom beauftragten Celler Planungsbüro an. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die Waldsaumgestaltung entlang der Umgehung, die Schaffung von Sukzessionsflächen und die ökologische Aufwertung des Naturschutzgebiets Tangelnscher Bach geplant. Insgesamt sollen 55000 Euro für den Grabenbau und 90000 Euro für landschaftsgestaltende Maßnahmen in die Hand genommen werden.

Die Verfahrenskosten von rund 525000 Euro trägt das Land Sachsen-Anhalt. Und auch für die Ausführungskosten gibt es immerhin eine Förderung von satten 90 Prozent (990000 Euro). "Das gibt es so nie wieder. Eine einmalige Chance", warb Wilfried Schröder bei den Grundstückseigentümern um Zustimmung. Die wollten jedoch vor allem wissen, wie hoch für jeden einzelnen der Eigenanteil an den restlichen zehn Prozent (110000 Euro) sein wird. "Zirka 170 Euro je Hektar", rechnete der ALFF-Mitarbeiter vor. Der im Vergleich zu Bodenordnungsverfahren in anderen Gemarkungen der Region relativ hohe Satz ist der schwierigen geografischen Lage Mellins in der Senke zwischen zwei Höhenzügen geschuldet.

Im Juni soll nun zunächst der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden, der die Interessen der Grundstückseigentümer im Verfahren vertritt. Anschließend ist die Vermessung der Flurstücke und für 2014 die Wertermittlung geplant. In deren Auswertung organisiert das ALFF Planwunschtermine mit jedem einzelnen Eigentümer, in denen über die betroffenen Flächen und deren künftige Zusammenlegung oder Neuverteilung gesprochen wird. Ende des Verfahrens wird nach der vom Land bezahlten Berichtigung der öffentlichen Bücher und der Schlussfeststellung nicht vor 2022 sein.

Vor allem die geplante landwirtschaftliche Wegetrasse westlich des Ortes sorgte bei einigen Teilnehmern der Aufklärungsversammlung für Unverständnis. "Wir planen für 20 Trecker einen Weg, aber 400 Lkw fahren weiter täglich durch Mellin und donnern um die Kurven", schimpfte ein Anwohner mit Hinweis vor allem auf den Glunz-Verkehr. Doch auf eine Straßenumgehung werden die Einwohner wohl noch lange warten müssen. "Es gibt dafür mittel- und langfristig keine Planungen und keinerlei Aussicht, damit in den Bundesverkehrswegeplan zu kommen", berichteten die Planer von ihren Nachfragen bei den Behörden.

Eine weitere Frage betraf die Herausnahme einzelner Flächen aus dem Bodenordnungsverfahren. Die ist nicht möglich, betonte Wilfried Schröder. Allerdings könnten sich Grundstückseigentümer von einzelnen Maßnahmen, etwa der Vermessung, auf Antrag befreien lassen, wenn sie dadurch keinerlei Vorteile haben. Dies betrifft etwa neu bebaute Grundstücke.