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Derzeitige Richter sollen Klagen gegen Gebietsreform entscheiden Urteil soll noch 2014 fallen

Von Uta Elste 22.01.2014, 02:27

Noch in diesem Jahr sollen die Klagen ehemaliger westaltmärkischer Gemeinden gegen die Gebietsreform entschieden werden. Dem Steinitzer Befangenheitsantrag gegen einen Richter des Landesverfassungsgerichtes hatten sich auch andere Orte angeschlossen.

Dessau-Roßlau l Die Klagen der ehemaligen Gemeinden aus der westlichen Altmark seien fast die letzten gewesen, über die das Landesverfassungsgericht zu entscheiden hatte. Doch nach dem Befangenheitsantrag der ehemaligen Gemeinde Steinitz gegen Richter Winfried Kluth gab es gestern für Jävenitz, Letzlingen und Seethen noch kein Urteil darüber, ob sie weiterhin Ortsteile von Gardelegen sind oder nicht. Für Steinitz war das Urteil am 18. Februar vorgesehen. Die Klagen von Badel, Fleetmark, Jeggeleben, Mechau und Vissum gegen die Zuordnung nach Kalbe beziehungsweise nach Arendsee sollten gestern zunächst verhandelt werden. Ursprünglich war für die fünf Kläger die Urteilsverkündung im späten Frühjahr vorgesehen, jedoch wohl nicht mehr vor der Kommunalwahl am 25. Mai, so Frank Straube, Sprecher des Landesverfassungsgerichtes, auf Volksstimme-Anfrage.

Dieser Zeitplan gelte nun nicht mehr, dennoch solle ein Urteil noch in diesem Jahr gefällt werden. Grund sei, dass die Amtsperiode der derzeitigen Richter am Landesverfassungsgericht in diesem Jahr offiziell ende und die Nachfolger vom Landtag gewählt werden. Die Klagen gegen die Gebietsreform sollen jedoch noch die jetzigen Amtsinhabern entscheiden.

Doch zuvor soll der Befangenheitsantrag gegen Richter Winfried Kluth behandelt werden. Alle Verfahrensbeteiligten sollen dazu angehört werden, Landtag und Landesregierung eingeschlossen.

Der Antrag war nicht nur von Steinitz, sondern auch von drei weiteren Gemeinden, darunter Jävenitz, gestellt worden. Kluth wird als befangen abgelehnt, weil er an einem Gutachten mitwirkte, das die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt empfahl. "Das Gutachten als solches war ja bekannt, aber wer guckt denn immer gleich auf die Verfasser", so der Jävenitzer Verweser Heinz Baldus. Dass ein Richter ein Urteil auf der Basis seines eigenen Gutachtens fällt, ist für den langjährigen Bürgermeister "eine Unverfrorenheit". Jävenitz habe den Antrag vor etwa 14 Tagen gestellt, etwa zeitgleich mit Steinitz. Beide Orte werden vom selben Anwalt vertreten.

Auch in Jeggeleben habe man über einen derartigen Antrag nachgedacht, so Ortsbürgermeister Bernhard Grothe. doch nun sei er von anderen Klägern gestellt worden, ein eigener daher nicht mehr erforderlich.

Vissums Ortsbürgermeister Uwe Hundt will morgen die weitere Vorgehensweise mit den Ortsräten besprechen.