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Klötzer Stadtrat beschloss Bodenordnungsverfahren mit einer Gegenstimme Der Norddrömling bleibt ausgeschlossen

Von Markus Schulze 26.11.2012, 02:25

Bei einer Gegenstimme ist der Klötzer Stadtrat am Mittwoch der Empfehlung des Hauptausschusses gefolgt. Er hat die Finanzierung der geplanten Bodenordnungsverfahren geregelt.

Klötze l Zum Hintergrund: Bis zum Jahr 2021 sollen, neben dem Verfahren im Norddrömling, unter der Federführung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vier Bodenordnungsverfahren (BOV) im Bereich der Stadt Klötze umgesetzt werden, und zwar in Kunrau, Schwiesau, Immekath und an der Milchstraße in Klötze. Dabei werden nicht nur die Flächen reguliert, sondern auch zirka 43Kilometer Wege gebaut. 90 Prozent der Gesamtkosten werden vom Land getragen, die restlichen zehn Prozent müsste die Stadt Klötze als kommunalen Eigenanteil tragen. In der Regel sind das rund 150 Euro je Hektar, also insgesamt voraussichtlich 818500 Euro (ohne das Verfahren im Norddrömling, das zusätzlich 196000 Euro erfordert).

Nach der nun getroffenen Regelung trägt die Stadt Klötze von diesen 150 Euro je Hektar 100 Euro und die Eigentümer, die von den Verfahren Vorteile erwarten dürfen, 50Euro. Ausgenommen von dieser Festlegung ist das BOV im Norddrömling.

Genau daran störte sich allerdings Gerhard Gottschlich (UWG) aus Immekath. Er verlangte, auf Bitten einiger Bürger, wie er sagte, dass entweder auch das BOV im Norddrömling Eingang in den Beschluss findet oder die Stadt Klötze die Kosten für alle Verfahren allein trägt. Ansonsten sei keine Gleichbehandlung gegeben. Noch dazu kritisierte er, dass bislang keine Einwohnerversammlung zu dem Thema stattgefunden habe. Dies sei aus seiner Sicht eine grundlegende Voraussetzung für alle weiteren Schritte. Diese Darlegungen ließ Bürgermeister Matthias Mann nicht unkommentiert im Raum stehen. Zum einen läge die Zuständigkeit für die Bodenordnungsverfahren beim ALFF und nicht bei der Stadt Klötze. Zum anderen, habe es sehr wohl schon Vor-Informationen gegeben. "Das ALFF war schon drei Mal da", sagte er.

"Sollten dankbar sein, mit so vielen Verfahren bedient zu werden."

Bürgermeister Matthias Mann

Und zum dritten sei die große Mehrheit aller betroffenen Eigentümer für die Verfahren, auch in Immekath, "nur einer schießt dagegen". Matthias Mann räumte ein, dass es dem Stadtrat natürlich frei stehe, auch das BOV im Nordrömling in die beabsichtigte Kostenregelung einzubeziehen, jedoch rühre diese Ausnahme daher, dass der Norddrömling ein gemeindeübergreifendes BOV darstelle. Und vor allem, so betonte der Bürgermeister, "sollten wir alle stolz und dankbar sein, dass wir mit so vielen Verfahren bedient werden". Dies sei sowohl für die Stadt Klötze, als auch für die Eigentümer, "eine riesige Chance, die wir so schnell nicht wiederbekommen" und die nicht auf\'s Spiel gesetzt werden sollte. Zudem erinnerte Matthias Mann daran, dass vor allem die Immekather ein Interesse an dem BOV haben sollten, weil damit zugleich die dortige Hochwasser-Problematik gelöst werden soll.

Auch Horst Wienecke (Unabhängige Wählergemeinschaft UWG) aus Steimke stimmte zu. Als damaliger und aktueller Bürgermeister von Steimke könne er sich noch gut daran entsinnen, wie dort einst das erste BOV realisiert worden war: "Anfangs waren bei uns im Ort auch viele sehr vorsichtig. Und auch ich war zunächst skeptisch. Aber im Endeffekt war das eine Bombensache." Für die Landeigentümer, so argumentierte er, lohne sich ein BOV allemal, weil sie nach der Arrondierung über viel größere und zusammengelegte Flächen verfügen, mit der positiven Folge, dass der Marktwert steige und eine Verpachtung leichter möglich sei. Horst Wienecke stellte fest: "Ich freue mich, dass wir so viele Verfahren nach Klötze bekommen. Hoffentlich werden es nicht die letzten sein." Er empfahl: "Lasst uns das so machen", zumal der Norddrömling aufgrund des touristischen Aspekts ohnehin eine Sonderstellung einnehme. Und auch Henry Hartmann (UWG) aus Neuferchau warb dafür, "den Norddrömling außen vor zu lassen". Unter anderem deshalb, weil dort schon Wegebau stattgefunden habe. "Ich weiß nicht, wie man danach noch eine Gleichstellung herstellen will."

Die anderen Stadträte waren offensichtlich der gleichen Ansicht. Im Ergebnis stimmten, bis auf Gerhard Gottschlich, alle für die ein Drittel- zu zwei Drittel-Regelung.