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Nutzer sollen mit 310 Euro mehr als das Doppelte für Trauerhallen zahlen Neue Satzung zum Friedhof in der Kritik

Von Sebastian Pötzsch 18.10.2014, 03:04

Ein Bestattungsunternehmer hat die neue Oschersleber Friedhofsgebührensatzung bemängelt. So sind nicht nur die ab dem 8. November geltenden Entgelte für die unterschiedlichen Bestattungsarten auf den Friedhöfen der Bodestadt und ihrer Ortsteile gestiegen, sondern auch die für die Nutzung der Tauerhallen.

Oschersleben l Die Trauerhalle auf dem Friedhof von Altbrandsleben macht keinen guten Eindruck: Putz bröckelt von den Wänden und es gibt keine Heizung. "Um einige andere Friedhofskapellen in den Ortsteilen steht es nicht viel besser."

"Hier wird eine Kultur geschaffen, die es Betroffenen erschwert, eine würdevolle Trauerfeier abzuhalten."

Bestatter Walter Klinzmann

Der das sagt, ist jemand, der es wissen muss: Walter Klinzmann hat ein Bestattungsunternehmen in Hornhausen und bearbeitet eigenen Angaben zufolge rund 200 Trauerfälle pro Jahr im gesamten Bördekreis. Für ihn ist der Zustand manch eines Gebäudes auf Oschersleber Friedhöfen ein Trauerspiel. "Trotzdem sollen Angehörige von Verstorbenen für die Nutzung einer Trauerhalle künftig 310 Euro zahlen. Bisher waren es nur 150 Euro", verweist der Bestatter auf die neue Friedhofsgebührensatzung. Diese tritt am 8. November in Kraft, gilt für alle Zeremonien-Gebäude auf den Friedhöfen von Oschersleben und wurde per Entscheid vom Stadtrat in seiner Oktobersitzung abgesegnet - mit 19 Ja- und 4 Neinstimmen sowie 5 Enthaltungen. Einzig Ratsmitglied Ralf Gottschlich von der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft (FUWG) hatte vor der Abstimmung angemahnt, dass Beerdigungen bezahlbar bleiben sollten.

"Da müssen die Stadtverwaltung und unsere Politiker noch einmal ran", fordert der Bestatter Walter Klinzmann und verweist auf die Gebühren anderer Städte. Tatsächlich müssen die Angehörigen von Verstorbenen in der Millionenmetropole Köln nur 198 Euro zahlen, in Hamburg sind es 198 Euro und in Magdeburg sogar nur 184 Euro. "In Berlin werden auch nur 159 Euro aufgerufen. "Und dort ist die Ausschmückung mit Pflanzen und Kerzen sowie das Abspielen von Musik schon inklusive. In Oschersleben muss das extra geordert werden", weiß Klinzmann und gibt zu bedenken: "Die Trauernden nutzen die Hallen doch nur für 20 bis 30 Minuten pro Sterbefall. Dafür sollen sie 310 Euro zahlen?"

Dass die Stadtverwaltung mit stets steigenden Ausgaben wie Betriebskosten und Gehältern zu kämpfen hat, will der Hornhäuser nicht von der Hand weisen. Doch seiner Meinung nach hätten andere Positionen in der neuen Satzung nicht billiger und andere dagegen teurer werden müssen. "Beispielsweise wurde mit der neuen Satzung das Öffnen und Schließen einer Grabstelle mit 48 Euro pro Stunde kalkuliert. Warum wurden hier die Kosten nicht erhöht", fragt Klinzmann in Richtung Stadtverwaltung. Die Gebühr für das Ausheben eines Urnengrabes sei sogar von 85 Euro auf nur 48 gesenkt worden. "Das hätte nicht sein müssen. Die hier erzielten Überschüsse hätten doch auf die Trauerhallen übertragen werden können. Somit würde die Nutzung doch billiger werden", ist der Bestatter überzeugt und ergänzt: "Hier wird eine Kultur geschaffen, die es Betroffenen erschwert, eine würdevolle Trauerfeier abzuhalten", meint er weiter. Außerdem geht Klinzmann nun davon aus, dass der Stadt künftig Einnahmen aus Nutzungen der Friedhofskapellen am Ende fehlen werden, weil sich viele die 310 Euro nicht leisten und somit ganz darauf verzichten würden.

"Genau diese Befürchtung haben wir auch", sagt der mit den Einwänden konfrontierte Baubetriebsamtsleiter Steffen Czerwienski. Doch den Vorschlägen des Bestattungsunternehmers erteilen er und seine für die Friedhöfe verantwortliche Mitarbeiterin Astrid Ertmer eine Absage. "Wir können die Gebühren innerhalb der Satzung nicht verschieben. Das ist gesetzlich nicht zulässig. Die Satzung wäre dann rechtswidrig", erklären beide.

"Uns sind die Zahlen, gerade was die Nutzungen der Trauerhallen angeht, selber viel zu hoch."

Amtsleiter Steffen Czerwienski

"Uns sind die Zahlen, gerade was die Nutzungen der Trauerhallen angeht, selber viel zu hoch. Wir haben in den Ausschüssen und im Stadtrat darauf hingewiesen und um Lösungsvorschläge gebeten. Doch leider kam nichts", sagt Czerwienski.

Warum die Nutzungsentgelte in den Millionenstädten niedriger ist, liege klar auf der Hand. "Hier werden die Trauerhallen von viel mehr Nutzern in Anspruch genommen. Und da die Kosten auf die Gesamtheit aller Nutzer kalkuliert werden, ergeben sich hier geringere Sätze", erklärt Astrid Ertmer. Bezogen auf die Kernstadt bedeutet das folgendes: Für das Zeremonien-Gebäude auf dem städtischen Friedhof kommen jährliche Kosten von mehr als 25000 Euro zusammen. So entstehen für jeden der 88 Nutzer - das ist der jährliche Durchschnitt - Kosten von jeweils rund 290 Euro.

Den krassen Gegensatz dazu bildet etwa die Friedhofskapelle in Neindorf. Sie kostet rund 1320 Euro im Jahr und wird durchschnittlich nur einmal genutzt. So werden also 1320 Euro pro Nutzer kalkuliert. Für die Friedhofskapelle in Hordorf muss mit 1364 Euro jährlich zwar noch mehr für den Betrieb aufgewendet werden. Doch diese Kosten werden durch 9 Nutzer geteilt, sodass sich 152 Euro pro Trauerfall ergeben. Diese Nutzungskosten aller Trauerhallen in der Kernstadt sowie den Ortsteilen werden nun zu einem Mittel zusammengerechnet, wodurch am Ende die 310 Euro entstehen.

Dass diese Gebühren auch für jene Trauerhallen fällig werden, die im Moment keinen schönen Eindruck machen, gefällt auch Astrid Ertmer und Steffen Czerwienski nicht, wie sie selber sagen. Doch würden diese Gebäude so kalkuliert, als würden sie in einwandfreiem Zustand zur Verfügung stehen.

Um das Zeremonien-Gebäude von Peseckendorf steht es noch viel schlechter, es kann schon seit Jahren nicht mehr genutzt werden. Dafür stünde die Kapelle der evangelischen Kirche zur Verfügung. "Doch die ist wegen Baufälligkeit gesperrt", erklärt der Amtsleiter. Die Stadt stehe in Verhandlungen, um das Objekt zu erwerben und wieder herzurichten. Doch dafür sei die städtische Gebäudeabteilung zuständig.

Das betreffe auch die anderen Trauerhallen. "Uns sind die Schadensbilder hier bekannt und wir werden den hohen Gebühren Rechnung tragen", verspricht Astrid Ertmer. So soll eine entsprechende Zuarbeit an die Gebäudeverwaltung erfolgen, die die Unterhaltungsmaßnahmen dann umsetzen werde.