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Gemeinderat entscheidet bei seiner Sitzung am 4. Dezember über die neue Satzung Das Sülzetal hebt Schulbezirke auf

Von Mathias Müller 19.11.2014, 02:11

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 plant die Einheitsgemeinde Sülzetal, die Schulbezirke für Grundschulen aufzuheben. Der Gemeinderat könnte eine entsprechende Satzung bei seiner Sitzung am 4. Dezember beschließen.

Sülzetal l Mit dem mittlerweile dritten Entwurf der Satzung über die Aufhebung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Einheitsgemeinde Sülzetal haben sich am Montag die Mitglieder des Sozialausschusses des Gemeinderates beschäftigt. Diese Satzung soll regeln, dass mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 die Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen Altenweddingen, Langenweddingen und Osterweddingen aufgehoben werden.

Dass heißt, ab diesem Zeitpunkt müssen Eltern ihre Kinder nicht mehr in der Grundschule ihres Wohnortes oder der nächstgelegenen einschulen lassen. Sie haben dann die freie Wahl, an welcher Grundschule die Schulanfänger ihren späteren Bildungsweg beginnen werden.

Wie René Kellner, Hauptamtsleiter der Gemeindeverwaltung des Sülzetals, bei der Sitzung des Sozialausschusses im Osterweddinger Rathaus sagte, sei dieser dritte Satzungsentwurf die "abschließende Diskussionsgrundlage der Verwaltung". Die Satzung sei nunmehr sechs Monate lang in den Ortschaftsräten und den Gremien des Gemeinderates diskutiert und verändert wurden. Anregungen von Kommunalpolitikern sowie Bürgern und Interessensvertretern von Schulen seien eingearbeitet worden. Nach einer weiteren Beratung im Hauptausschuss könne der Gemeinderat die Satzung abschließend bei seiner Sitzung am 4. Dezember beschließen. Sie würde dann am 5. Dezember in Kraft treten. Vorausgesetzt, die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde und das Landesschulamt würden ihr zuvor zustimmen.

Der jetzt vorliegende Entwurf der Satzung sieht vor, dass die bestehenden Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Sülzetal mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 am 1. Januar 2015 für die jeweiligen Schulanfänger aufgehoben werden. Für die Aufnahme an den Grundschulen sieht die Satzung Kapazitätsgrenzen vor. Diese liegen in der Grundschule Altenweddingen bei 140 Schülern, in der Grundschulen Langenweddingen bei 150 Schülern und in der Grundschule Osterweddingen bei 160 Schülern. Für alle drei Grundschulen sieht die Satzung zwei Klassen pro Klassenstufe vor.

Werden an einer Grundschule mehr schulpflichtige Kinder angemeldet als es die Kapazitätsgrenzen vorsehen, findet durch die Verwaltung ein Auswahlverfahren statt. Wie der Satzungsentwurf vorsieht, werden Kinder, die an der gewünschten Schule nicht eingeschult werden können, "im Benehmen mit den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten an einer anderen Grundschule aufgenommen". Als Schulträger sei die Gemeinde Sülzetal berechtigt, die schulpflichtigen Kinder "zum Zwecke der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht einer anderen Grundschule zuzuweisen".

Im Rahmen des Auswahlverfahrens würden zunächst die Kinder ermittelt, für die die ausgewählte Schule die nächstgelegene Grundschule in der Einheitsgemeinde Sülzetal sei. Diese schulpflichtigen Kinder hätten im Auswahlverfahren Vorrang vor den anderen angemeldeten Kindern. In einem zweiten Schritt werde unter den verbleibenden Kindern eine Rangfolge unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien festgelegt.