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Gemeindeverwaltung verweist auf die Gemeindeordnung Rottmersleber Rat darf keinen Beschluss zum Hortanbau fassen

Von Maik Schulz 10.08.2011, 04:27

Einen Beschluss für den Bau des Hortes und damit für den Lückenschluss zwischen Grundschule und neuer Kita darf der Rottmersleber Ortschaftsrat nicht fassen. Das teilte die Gemeindeverwaltung Hohe Börde mit Verweis auf die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit. Lediglich Ortsbürgermeister Hans-Eike Weitz darf einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat stellen.

Rottmersleben. Ursprünglich wollte der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Montag vergangener Woche einen Beschluss für den beabsichtigten Hortanbau fassen. Mit dem Hortbau würde das Rottmersleber Konzept von einem gebündelten Bildungsstandort für die erste Bildungsdekade (null bis zehn Jahre) komplett.

Mehrere Ortschaften sind betroffen

Doch die Gemeindeverwaltung verweigerte eine entsprechende Beschlussvorlage mit einem Verweis auf die rechtlichen Grundlagen. Die Verwaltung der Hohen Börde teilte der Ortschaft Rottmersleben mit: Laut Gemeindeordnung steht den Ortschaftsräten in Einheitsgemeinden nur ein Vorschlagsrecht für Angelegenheiten zu, die die jeweilige Ortschaft - und ausschließlich sie - betreffen. Für diesen Fall haben dann die zuständigen politischen Entscheidungsgremien der Großgemeinde innerhalb von drei Monaten über den Antrag der Ortschaft zu entscheiden.

Das Kriterium der ausschließlichen Betroffenheit der vorschlagenden Gemeinde ist laut Verwaltungsangaben aber nicht gegeben, "wenn sich die Auswirkungen der fraglichen Angelegenheit gleichermaßen auf eine Vielzahl oder gar alle Ortschaften einer Gemeinde erstrecken." Das sei im Falle des Rottmersleber Hortes und des Gesamt-Bildungs-Konzeptes aber der Fall.

Denn: Der Hort betreut Kinder des Schuleinzugsbereiches der Rottmersleber Grundschule. Dazu gehören Hortkinder aus Ackendorf, Bornstedt, Groß Santersleben, Rottmersleben und Schackensleben. Die Bedeutung der Umsetzung des Rottmersleber Bildungskonzeptes einschließlich des geplanten Hortbaus sei nach Einschätzung der Verwaltung nicht nur ortsbezogen, weil eine Vielzahl von Ortschaften betroffen seien. Deshalb bestehe kein Vorschlagsrecht seitens des Rottmersleber Ortschaftsrates. "Der Ortschaftsrat kann daher keinen Beschluss fassen, der das Bildungskonzept und damit den Weiterbau des Hortes und den Umbau der Schule zum Inhalt hat."

Die Rottmersleber Ortschaftsräte nahmen diese Mitteilung der Gemeindeverwaltung ohne jeden Kommentar zur Kenntnis. Doch das Kopfschütteln in der Ratsrunde sprach eine andere Sprache.

Nur Weitz kann Antrag im Gemeinderat stellen

Allerdings, so räumte die Gemeindeverwaltung ein, könne der Rottmersleber Ortsbürgermeister Hans-Eike Weitz als Mitglied des Einheitsgemeinderates der Hohen Börde einen entsprechenden Antrag in den Gemeindegremien stellen. Dazu braucht Weitz keine Unterstützung durch andere Ratsmitglieder. Dem Gemeinderat könne der Sachverhalt dargestellt und erläutert werden. Und Weitz kann einen Antrag auf eine entsprechende Beschlussfassung im Gemeinderat stellen. Das wird Weitz wohl auch tun. Seit Jahren ringt er mit Unterstützung seines Ortschaftsrates um Fördermittel für den Hortbau. Aufgrund der öffentlich geführten Kontroversen um die Zwangszuordnung Rottmerslebens zur Hohen Börde sind Weitz aber nur wenige Gemeinderäte wohlgesonnen.