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Wiederholungstäter steckte am Bahnhof Polizeiauto an Brandstifter muss ins Gefängnis

18.12.2014, 01:09

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Wegen Brandstiftung in zwei Fällen muss ein vielfach, auch einschlägig vorbestrafter Mann aus einem Ortsteil von Tangermünde für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Berufungskammer am Landgericht Stendal sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme am Donnerstag als erwiesen an, dass der 27-Jährige am 4. Februar dieses Jahres auf dem Bahnhof in Stendal einen Dienstwagen der Bundespolizei in Brand gesetzt hat. Schaden: 40000 Euro.

Zuvor hatte der auf dem Weg vom Maßregelvollzug in Bernburg nach Hause befindliche Angeklagte in Wolmirstedt Station gemacht und dort einen Pkw Opel angezündet. Den Schaden dort bezifferte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Becker mit 300 Euro.

Dass er am selben Abend auf dem Grundstück eines Mehrfamilienhauses in seinem Wohnort den Pkw Seat eines Wohnungsnachbarn angezündet haben soll, wie es in der Anklage stand, dafür fanden die Richter nicht die für eine Verurteilung notwendigen Beweise. Es habe wohl Verdachtsmomente gegeben, diese hätten aber nicht für eine Verurteilung ausgereicht, so Richterin Becker.

Mutter des Angeklagten sagte als Zeugin aus

Ihr Urteil stützte die Kammer auf ein Selbstbezichtigungsschreiben des Angeklagten gegenüber seiner Mutter und auf die Aussage seiner Mutter als Zeugin sowie auf "weitere Indizien". So gab es Videoaufzeichnungen vom Zug, mit dem der Angeklagte unterwegs war, und auf dem Bahnhof Stendal, die laut Urteil zu den Brandereignissen passten. Darauf sei unter anderem der auffällige Rucksack des Angeklagten zu erkennen gewesen.

Mit ihrem Urteil bestätigte die Berufungskammer der Höhe nach ein Urteil des Amtsgerichtes, auch wenn es die dritte Tat nicht als erwiesen ansah. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Beide konnten Teilerfolge verbuchen, der Angeklagte den Freispruch zum Tatvorwurf drei und die Staatsanwaltschaft die Strafverschärfung zu den Bränden in Wolmirstedt und Stendal. Der Verteidiger hatte Freispruch in allen drei Fällen gefordert und die Staatsanwaltschaft eine Straferhöhung auf drei Jahre und acht Monate.

Der Angeklagte, der erst 2010 vom Landgericht Stendal wegen Brandstiftung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und Unterbringung im Maßregelvollzug verurteilt worden war, hatte im Prozess geschwiegen.

Nach seiner Festnahme war er in Untersuchungshaft gekommen. Den Haftbefehl gegen ihn hielt das Gericht wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr aufrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.