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  7. 63-jährigen Pfeffer-Sprayer in die Psychiatrie eingewiesen

Keine Haftstrafe für schuldunfähigen Gardelegener / Gericht befürchtet Gefahr für die Allgemeinheit 63-jährigen Pfeffer-Sprayer in die Psychiatrie eingewiesen

Von Wolfgang Biermann 18.04.2013, 01:09

Stendal/Gardelegen l Das Landgericht Stendal hat am Dienstagnachmittag für einen 63-jährigen Mann aus einem Ortsteil von Gardelegen die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses Uchtspringe angeordnet. Von ihm gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es im Urteil der 1. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden.

Der 63-Jährige musste sich wegen grundlosen Einsatzes von Pfefferspray gegen einen Mitbewohner im Supermarkt am 26. August 2011 vor Gericht verantworten. Wie berichtet war er zum Prozessauftakt am 10. April nicht erschienen. Daraufhin war er bis zum Prozess am Dienstag auf Anordnung des Gerichts in seiner Wohnung festgenommen worden und in Haft in die JVA Magdeburg gekommen.

Vor Gericht räumte er die Pfefferspray-Attacke wohl ein. Er habe aber in Notwehr gehandelt, weil der andere ihn habe angreifen wollen. Die Anklage nannte er "absurd". Mit dem Mann liege er schon seit langem in Streit. Wie mit vielen anderen Dorfbewohnern auch. Das Spray-Attacken-Opfer machte er verantwortlich dafür, dass er vor Jahren wochenlang in der Psychiatrie in Jerichow war. Dafür hätte er eine Schadensersatzforderung von 4,3 Millionen Euro aufgemacht. Um die Zahlung sei es im Supermarkt gegangen.

"Ich dachte, sterben zu müssen."

Der Dorfbewohner erklärte als Zeuge hingegen, dass sich der Angeklagte ihm in den Weg gestellt und unvermittelt das Pfefferspray ins Gesicht gesprüht habe, woraufhin er "dachte, sterben zu müssen".

Schon einmal stand der wegen Urkundenfälschung, Betrug, Unterschlagung, falscher eidesstattlicher Versicherung und Fahren mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug vorbestrafte Angeklagte vor dem Landgericht in Stendal. Im Februar 2010 hatte ihn das Gericht noch von dem Vorwurf der Bedrohung (von Dorfbewohnern - darunter auch das Opfer der Spray-Attacke) wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Anders diesmal.

"Der Angeklagte ist dringend verdächtig, in völliger Verkennung der Situation und im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt zu haben", begründete Richterin Henze-von Staden das Urteil. Er sei aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage, das Unrecht seines Tuns einzusehen. Mit erneuten Angriffen sei zu rechnen. Schließlich fühle er sich in seinem Wahn von dem gesamten Dorf bedroht.

Die Entscheidung fiel nach stundenlanger Verhandlung und auf Anraten des gerichtspsychiatrischen Gutachters Dr. Ludwig Hermeler. Dieser hatte dem Angeklagten die wahnhaften Störungen attestiert und sich für die Unterbringung ausgesprochen. "Es sind jederzeit impulsive Ausbrüche zu befürchten. Und dann nimmt er, was er gerade zur Hand hat", hieß es im Urteil. Darum müsse er zum Schutz der Allgemeinheit in der Psychiatrie untergebracht werden.

Dazu wandelte das Gericht den Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl um. Wie Gerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck auf Volksstimme-Anfrage sagte, könne der Aufenthalt in der Psychiatrie durchaus von jahrelanger, wenn nicht gar lebenslanger Dauer sein. Das hänge von der jährlichen Begutachtung durch einen Psychiater im Krankenhaus ab.