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Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz Schmetterlingsmesser im Rucksack gefunden

22.01.2011, 04:25

Von Peter Hintze

Salzwedel. Zwei Unterbrechungen, Zwischenrufe aus dem Publikum und ein Befangenheitsantrag: Turbulent ging es gestern im Amtsgericht zu. Dort musste sich ein 26-jähriger Student aus Baden-Württemberg wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Polizisten hatten den Mann am 28. März 2010 nach einem Diebstahl im Salzwedeler Schaper-Markt, der nicht Gegenstand der Verhandlung ist, als Tatverdächtigen zwischen Chüden und Jeebel gestellt. Weil der barfüßige Rastalockenträger neben dem Diebesgut (eine Kiste Obst und Gemüse sowie ein Scanner-Kopierer) nur den Studentenausweis bei sich trug, musste er mit aufs Revier. Dort fanden die Beamten ein Schmetterlingsmesser im Rucksack – ein verbotener Gegenstand.

Gegen den Strafbefehl hatte der Student Widerspruch eingelegt. Er habe das Messer im Revier auf dem Tisch gesehen, sei mit der Sache aber nicht so vertraut, sagte der Angeklagte. Der Richter lehnte den Antrag auf einen Pflichtverteidiger ab, kam dem Gesuch des 26-Jährigen, Akteneinsicht zu nehmen, aber nach. Der Sachverhalt sei nicht kompliziert, es gehe um eine Geldstrafe, meinte der Vorsitzende. Der Student bat dann um eine erneute Pause, um weitere Anträge zu formulieren. Währenddessen versuchte eine Zuschauerin – offensichtlich eine Bekannte – mit Zwischenrufen, den Richter in Zwiegespräche zu verwickeln. Ohne Erfolg. Eine erneute Unterbrechung – aus 5 wurden 20 Minuten – folgte. Nach dem Entlassen des Zeugen und Schließen der Beweisaufnahme stellte der Angeklagte einen Befangen- heitsantrag gegen den Richter. Der Termin wurde unterbrochen. Akten sollen einem Befangenheitsrichter übermittelt werden. Am 11. Februar, 8.30 Uhr, wird dann fortgesetzt.