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Ab 2019 werden Ortsteile unter 300 Einwohnern nur noch von Vorstehern vertreten Kleine Dörfer verlieren Ortsräte

Von Alexander Walter 21.11.2014, 02:15

In Salzwedeler Ortsteilen mit weniger als 300 Einwohnern soll es ab 2019 keine Ortschaftsräte mehr geben. Stattdessen vertritt ein Ortsvorsteher die Interessen der Dörfer. Die Ortschaft Wieblitz-Eversdorf wird ganz aufgelöst.

Salzwedel l Klein Gartz, Langenapel, Liesten, Kemnitz, Ziethnitz und Tylsen trifft es ganz sicher. Weitere Orte könnten aufgrund der Bevölkerungsabnahme folgen.

Ab 2019 soll es in Salzwedler Ortsteilen mit weniger als 300 Einwohnern keinen Ortschaftsrat mehr geben. Stattdessen sollen Einzelpersonen, sogenannte Ortsvorsteher, die Interessen der kleinen Dörfer vertreten. - So sieht es das seit Juli gültige Kommunalverfassungsgesetz vor, und so steht es in dem auf dem Gesetz fußenden Entwurf für die neue Hauptsatzung Salzwedels, über den der Stadtrat am 10. Dezember abstimmt.

Gleiche Aufgaben

Bislang ist die Situation folgende: Mit Ausnahme von Steinitz und Wieblitz-Eversdorf, die gegen ihre Eingemeindung geklagt hatten, wählen die Bürger aller Ortschaften für ihre Dörfer Ortsräte. Diese haben jeweils fünf Mitglieder. Pretzier hat wegen seiner Größe sieben Mandatsträger im Gremium.

Der Ortschaftsrat vertritt die Interessen der von ihm repräsentierten Dörfer. Er kann dem Stadtrat Empfehlungen geben, aber nicht selbst beschließen. Der Ortsbürgermeister wird aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt, muss aber vom Stadtrat bestätigt werden.

Kritik aus den Dörfern

Nach 2019 bleibt in Dörfern über 300 Einwohnern alles wie gehabt. Für die kleineren Orte übernimmt der Ortsvorsteher die selben Funktionen, die vorher der Ortschaftsrat hatte. Gewählt wird ein Ortsvorsteher dabei nicht wie bislang in der Hauptsatzung vorgesehen vom Stadtrat. Stattdessen dürfen die Wähler in den Dörfern ihren Interessenvertreter direkt wählen.

Eine Ausnahme bildet auch hier Wieblitz-Eversdorf. Nachdem sich für die Wahl des Ortschaftsrates im Mai nicht genügend Kandidaten gefunden hatten, kamen auch für eine Nachwahl nicht genügend Interessenten zusammen, informierte Hauptamtsleiter Matthias Holz. In der laufenden Wahlperiode nimmt daher der Stadtrat die Interessen der Ortschaft wahr, sagte Holz. Nach deren Ablauf wird die Ortschaft 2019 aufgelöst.

Sabine Blümel, Ortsbürgermeisterin im von der Neuregelung betroffenen Tylsen, hält diese nicht für sinnvoll. "Wir haben zu keiner Zeit Ortsvorsteher favorisiert", sagte sie. Es gebe durchaus große Ortschaften, die weniger aktiv seien als manche kleine.

Obwohl sich in anderen Regionen Sachsen-Anhalts teils offener Widerstand gegen die Abschaffung der Ortsräte abzeichnet, gibt es wohl wenig Spielraum für andere Lösungen. Denn das Kommunalverfassungsgesetz des Landes als Grundlage für die Reform ist bereits beschlossene Sache.