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30-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt / Richter sieht Parallelen zu früheren Straftaten Wurf mit der Flasche kostet neun Monate Freiheit

14.01.2015, 01:02

Salzwedel (kä) l Ein 30-Jähriger aus dem Raum Salzwedel ist gestern am Amtsgericht wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Richter sowie die Staatsanwaltschaft sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2014 auf dem Parkplatz eines Supermarktes im Streit versucht hatte, eine 32-Jährige mit einer vollen Bierflasche zu bewerfen. Deren Freund konnte sich schützend vor sie stellen und bekam die Flasche ab. Dabei zog er sich einen Bluterguss und eine Rippenprellung zu. Während der Zeugenvernehmung gab es Widersprüche. Der Angeklagte selbst räumte ein, zwar mit den beiden Betroffenen eine verbale Auseinandersetzung gehabt, aber nicht mit einer Flasche nach ihnen geworfen zu haben. Die Flasche sei zu Bruch gegangen, weil ein Hund gegen die abgestellte Flasche gelaufen sei und diese umgekippt wäre. Die Freundin und ein Freund des Angeklagten sagten aus, dass es lediglich Streit und ein Gerangel gegeben hätte, konnten jedoch nur unkonkrete Angaben zum Tat-hergang machen. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen diese Aussagen eher als Gefälligkeit und schenkten den Aussagen des Geschädigten und seiner Freundin Glauben, da diese detailliert und schlüssig gewesen seien. Die 32-jährige Zeugin gab zu, den Angeklagten provoziert zu haben. Erschwerend hinzu kam das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, der wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung mehrmals vor Gericht gestanden hatte. Richter Klaus Hüttermann sah Parallelen zu dem jüngsten Vorfall, bei dem der Angeklagte einen Mann mit Bierflaschen geschlagen, dafür 2013 Bewährung bekommen hatte. Weil er gegen die Auflagen verstoßen hatte, verhängte das Gericht die Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.