1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Stadtrat erhält drei Vorlagen

Stichwahl Salzwedel Stadtrat erhält drei Vorlagen

Ist der vermeintliche Verstoß gegen das Wahlgeheimnis rechtens oder nicht? Das ist die Frage, die momentan die Verantwortlichen der Hansestadt Salzwedel und in der Politik in Atem hält. Denn die Entscheidung darüber könnte das Zünglein an der Waage sein, wer die Stadt künftig regiert.

Von Arno Zähringer 22.04.2015, 03:13

Salzwedel l So richtig mit der Sprache rausrücken will eigentlich niemand. Hans Thiele, Dezernent und Leiter des Ordnungsamts im Landratsamt des Altmarkkreises, sagte auf Anfrage der Volksstimme: In Sachen Stichwahl gibt "es keinen neuen Stand". Auch habe sich keine Partei an die Kommunalaufsicht gewendet, um diverse Fragen zu klären. "Wir machen hier keine Einzelberatung", stellt Thiele gestern klar. Auch Peter Fernitz (Fraktionsvorsitzender der CDU) hüllt sich in Schweigen, rät allerdings allen Beteiligten, "gelassener mit der Angelegenheit umzugehen".

Gespräch mit den Fraktionen vorgezogen

Allerdings bestätigte er Informationen der Volksstimme, dass das ursprünglich für gestern Abend geplante zweite Gespräch zwischen dem Gemeindewahlleiter und den Fraktionsvorsitzenden abgesagt wurde. Recherchen dieser Zeitung haben ergeben, dass das Treffen bereits am Morgen des Sonnabends stattgefunden hat. Darin soll Gemeindewahlleiter Matthias Holz, der die Fraktionsvorsitzenden kurzfristig eingeladen hatte, drei Vorschläge vorgestellt haben, die dem Salzwedeler Stadtrat in dessen Sitzung am Mittwoch, 6. Mai, vorgelegt werden sollen. Eine beschäftigt sich mit dem Thema Nachzählung, eine weitere mit der Bewertung der Einsprüche und eine dritte mit einer möglichen Nachwahl. Zum genauen Inhalt wurde bis gestern Nachmittag noch nichts bekannt.

Allerdings kristallisiert sich inzwischen heraus, dass eine Klage gegen die Entscheidung des Stadtrates - wie sie auch ausfallen mag - immer wahrscheinlicher wird. Ein Insider, der nicht genannt werden will, sagte gestern der Volksstimme: "Egal wie es ausgeht - eine der beiden Seiten wird den Klageweg beschreiten." Eine der beiden Seiten - damit sind die Blümel- und die Danicke-Befürworter gemeint.

Stadt sucht Rat bei Kommunalaufsicht

Nicht nur Matthias Holz, sondern auch Andreas Vogel, Rechtsamtsleiter und stellvertretender Bürgermeister, hat sich Rat bei der Kommunalaufsicht geholt. Strittig scheint momentan vor allem die Bewertung des Einspruchs im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Briefwählerin, sie hätte nicht geheim wählen können.

Einspruch nicht konkret geprüft

In ihrer Antwort in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport weist die Kommunalaufsicht jedoch ausdrücklich darauf hin, dass weder vom Ministerium noch vom Landkreis eine Prüfung des konkreten Wahleinspruchs erfolgt sei. Mit Blick auf die Zuständigkeit der Wahlorgane vor Ort erfolge nur eine "abstrakte Beantwortung" der Einzelfragen.

So komme der Wahrung des Wahlgeheimnisses bei der Stimmabgabe eine elementare Bedeutung zu. Die Benutzung der Wahlkabinen sei bei der Stimmabgabe mit Stimmzetteln, so auch bei der Briefwahl vor Ort, zwingend. Der Wähler könne zur Vermeidung jedweder Beeinflussung anderer auf die Geheimhaltung bei der Wahlhandlung nicht verzichten. Darauf hatte bereits Matthias Holz in seiner Stellungnahme zu diesem Fall hingewiesen (die Volksstimme berichtete).

Weiter schreibt die Kommunalaufsicht: "Der Stimmzettel darf nicht außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet werden. Andernfalls darf die abgegebene Stimme bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden." Zitiert wird in diesem Zusammenhang das Oberverwaltungsgericht Schleswig.

Zur Ungültigkeit der Wahl könne auch die Verletzung des Wahlgeheimnisses führen. Sei das Wahlgeheimnis nicht während der gesamt Wahlhandlung, sondern nur in genau feststellbaren Einzelfällen verletzt, könne die Wahl nur dann für ungültig erklärt werden, wenn dadurch das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst werden könnte.

"Inwieweit eine wesentliche Beeinflussung, also eine mandatsrelevante Auswirkung auf das Wahlergebnis vorliegt, ist vom konkreten Einzelfall abhängig", schreibt die Kommunalaufsicht.

Die Fehler in Pretzier (dort hatten zwei Personen zu Unrecht gewählt) wiesen laut Holz in seiner Stellungnahme für sich genommen keine Mandatsrelevanz auf. Würde man davon ausgehen, dass diese zwei Wähler Sabine Blümel gewählt haben, wäre sie nach deren Abzug immer noch mit einer Stimme vorn. Im anderen Fall, dass beide Sabine Danicke gewählt haben, würde sich der Vorsprung Blümels auf fünf Stimmen erhöhen. Nun komme aber noch der Verstoß gegen das Wahlgeheimnis im Bürgercenter hinzu. "Nimmt man zum Zwecke der Feststellung der Mandatsrelevanz an, dass diese drei mit Wahlfehlern behafteten Stimmen die Bewerberin Sabine Blümel gewählt hätten, dann herrschte Stimmengleichheit mit der Bewerberin Sabine Danicke. Es stünde nicht mehr fest, dass die Bewerberin Sabine Blümel die Wahl auch ohne die ungültigen Stimmen gewonnen hätte. Eine Mandatsrelevanz der drei Wahlfehler liegt damit vor. Insoweit sind die zulässigen Einsprüche begründet", lautete das Fazit von Holz.