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Überfall auf das Dänische Bettenlager: Dritter Prozesstag vor dem Amtsgericht Schönebeck Verletzte Verkäuferin bekommt 5000 Euro Schmerzensgeld

Von Hella Hoofdmann 25.04.2014, 01:18

Schönebeck l Beim dritten Prozesstag zum Raubüberfall auf das Dänische Bettenlager im Oktober 2013 kam es nach langem Hin und Her zu einem Vergleich: Ronny Z. (alle Namen von der Redaktion geändert) und Thomas R. nahmen den Vorschlag des Gerichts an, einem der Opfer, Verkäuferin Michaela K., ein Schmerzensgeld von insgesamt 5000 Euro zu zahlen.

Rückblick: Im Herbst letzten Jahres überfielen zwei bewaffnete Männer das Dänische Bettenlager in der Schönebecker Stadionstraße. Anfang April begann der Prozess gegen die beiden Angeklagten Ronny Z. und Thomas R. vor dem Amtsgericht der Elbestadt. Bereits zu Prozessauftakt haben beide die Tat gestanden (Volksstimme berichtete).

Gestern wurde die Hauptverhandlung fortgesetzt. Anstelle des erwarteten Urteils befassten sich die Beteiligten aber mit der Schmerzensgeldforderung der Verkäuferin. Michaela K. hatte nämlich am 22. April entsprechende Forderungen schriftlich geltend gemacht. Sie ist seit dem Überfall in psychologischer Behandlung. An ihren Arbeitsplatz ist sie noch nicht wieder zurückgekehrt. Das Opfer gab in ihrer ersten Vernehmung bei der Polizei an, beim Überfall verletzt worden zu sein. Sie beklagt Kratzwunden, Schürfungen sowie Prellungen, die der Angeklagte Ronny Z. ihr zugefügt haben soll, während er sie in Schach hielt. Hinzu kommen die psychischen Folgen der Tat. So ist Michaela K., am ersten Prozesstag als Zeugin befragt, immer wieder weinend zusammen gebrochen.

Nach Ansicht des Gerichts ist gegen die Schmerzensgeldforderungen nichts einzuwenden gewesen. Das allerdings sieht die Verteidigung der beiden Angeklagten anders. Den Anwälten fehlt eine konkrete medizinische Diagnose zu den psychischen Folgeschäden. Zwar hätte man die Verfassung der Zeugin bei ihrer Befragung wahrgenommen, das allerdings reiche nicht für eine medizinische Einschätzung.

Richterin Sigrun Lehmann schlägt daraufhin von Gesetzes wegen einen Vergleich vor. Ein gemeinschaftliches Schmerzensgeld von 5000 Euro an die Verkäuferin halte sie für angemessen. Das Gericht hat diesen Betrag in einer gemeinsamen Beratung unter Hinzuziehung eines Schmerzensgeldkataloges festgesetzt. Jeder der beiden mutmaßlichen Täter müsste demnach 2500 Euro an das Opfer zahlen. Doch weder der Verteidiger von Ronny Z. noch der Anwalt von Thomas R. lassen sich zunächst auf den Vergleich ein. "Der Betrag ist für meinen Mandaten erheblich und übersteigt seine wirtschaftliche Situation", argumentiert beispielsweise die Verteidigung von Ronny Z. Gleichzeitig wollen aber beide Anwälte Prozesskostenbeihilfe für ihre Mandanten.

Damit die Strafrechtler die Situation und das weitere Vorgehen mit ihren Mandanten besprechen können, unterbricht Richterin Sigrun Lehmann die Verhandlung. Zurück im Gerichtssaal lässt Ronny Z. durch seinen Verteidiger erklären, dass er sich auf den Vergleich einlässt. "Mein Mandant möchte den Schaden, den er durch seine Tat angerichtet hat, wieder gutmachen", begründet der Anwalt die getroffene Entscheidung. Das Angebot: Die Zahlung seines Anteils vom Schmerzensgeld soll zu monatlichen Raten zu je 75 Euro geschehen.

Dass Ronny Z. die Summe von insgesamt 5000 Euro akzeptiert, kommt für Thomas R. und seinen Verteidiger überraschend. "Damit haben wir nicht gerechnet." Der Jurist gibt an, dass die Höhe des Schmerzensgeldes dennoch neu verhandelt werden muss. Erneute Unterbrechung, Absprachen im Gerichtssaal. Dann geht alles ganz schnell. Verkäuferin Michaela K. wird ins Gericht bestellt. Im Beisein der Angeklagten muss sie sich erneut den schrecklichen Ereignissen des Überfalls stellen. Auch an diesem Tag konnte man sehen, wie sehr sie die Erlebnisse immer noch belasten. Es kommt jedoch zu einem Abschluss: Auch Thomas R. nimmt den Vergleich an. Ein weiterer Prozesstag, möglicherweise mit den Urteilen, ist jetzt für den 13. Mai angesetzt.