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Erster Verhandlungstag im Berufungsprozess der Schönebecker Räuber vorm Landgericht Raubüberfälle wie im Krimi

Von Franziska Ellrich 12.12.2014, 02:05

Magdeburg/Schönebeck l Thomas R. (alle Namen von der Redaktion geändert) und Marcel L. sitzen jetzt seit genau einem Jahr in Untersuchungshaft. Den heute 21 und 19 Jahre alten Männern wird Raub vorgeworfen. Sie haben gemeinsam einen Kiosk in Schönebeck überfallen, die Verkäuferin mit einer Schreckschusswaffe bedroht und 600 Euro erbeutet.

Die Freunde sehen sich nur an Verhandlungstagen. So wie am Mittwoch vorm Magdeburger Landgericht. "Ich hab mir jetzt erstmal einen ordentlichen Fernseher in der Anstalt bestellt", begrüßt Marcel L. seinen Freund. Beide haben Berufung gegen das Urteil vom Schönebecker Amtsgericht eingelegt. Laut diesem läge das Strafmaß für Thomas R. bei fünf Jahren und für Marcel L. bei zwei Jahren.

Auf der Anklagebank sitzt noch ein dritter junger Mann: Ronny Z. Der Schönebecker ist 22 Jahre alt und hat gestanden, mit Thomas R. ein Einrichtungshaus in der Stadionstraße in Schönebeck überfallen, zwei Verkäuferinnen mit Schreckschusswaffen bedroht und 2000 Euro erbeutet zu haben. Laut Urteil des Amtsgerichtes liegt das Strafmaß für den ehemaligen Auszubildenden des überfallenen Einrichtungshauses bei drei Jahren.

Warum? "Weil diese Straftat von einer jugendtypischen Verfehlung weit entfernt ist, planvoll und zweckgerichtet gehandelt wurde", zitiert die Richterin am Landgericht aus der Schönebecker Urteilsbegründung.

Die beiden Männer haben die Verkäuferinnen auf den Boden gezwungen, die Waffen dicht über ihren Köpfen. Monatelang konnten die Betroffenen nicht in ihren Arbeitsalltag zurückkehren, sind in psychologischer Behandlung. Als die Frauen im vergangenen Frühjahr vorm Amtsgericht aussagen, bricht Ronny Z. zusammen. Die Feststellung, dass er die Verkäuferin gestoßen haben soll, zweifelt der 22-Jährige an. Deswegen auch die Berufung.

"Das würde bedeuten, dass die Geschädigten noch einmal aussagen müssen", kündigt die Vorsitzende Richterin am Landgericht an. Den Opfern das anzutun, werde allerdings in Sachen Strafmaß negativ berücksichtigt. Aus diesem Grund einigen sich die Angeklagten darauf, die Berufung auf die Höhe des Strafmaßes zu beschränken. Um darüber neu zu urteilen, bittet die Vorsitzende Richterin den anwesenden Jugendgerichtshelfer und Psychologen um ihre Einschätzungen. Thomas R. und Marcel L. kennt der Gerichtshelfer seit sie 13 sind, Ronny Z. erst seit den Verhandlungen von Beginn dieses Jahres. Die Lebensläufe ähneln sich.

Thomas R.: Mit 13 Jahren sein erstes Bier "auf dem Spielplatz mit Kumpels" - es folgen ein Heimaufenthalt und der erste Kontakt mit illegalen Drogen - Thomas R. beginnt selbst mit chemischen Drogen zu dealen und täglich zu konsumieren - bricht seine Ausbildung ab - nimmt Maßnahmen des Jobcenters nicht wahr - büßt 2011 seine erste Jugendstrafe ab.

Marcel L.: Wächst mit fünf Geschwistern auf - fühlt sich unverstanden und geht freiwillig ins Heim - täglicher Bierkonsum folgt - mit 13 Jahren die ersten illegalen Drogen - zu Maßnahmen des Jobcenters erscheint Marcel L. nicht - mit 17 tritt er die erste Haftstrafe an.

Auch Ronny Z. konsumiere regelmäßig Drogen und mehrere Ausbildungen wurden wegen unentschuldigter Fehlzeiten abgebrochen. Doch was ihn unterscheidet: Seit zehn Monaten geht der 22-Jährige einer Vollzeitbeschäftigung nach und plant mit seiner Freundin und ihrem vierjährigen Kind eine Familie zu gründen.

Wann das möglich sein wird, entscheidet das neue Urteil des Landgerichtes. Das soll kommenden Freitag fallen.