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  7. "Bei Leinenpflicht müssen wir Auslaufflächen vorhalten"

Nach Beißattacke in Schwarz diskutiert Hauptausschuss über neue Gefahrenabwehrverordnung "Bei Leinenpflicht müssen wir Auslaufflächen vorhalten"

Von Andreas Pinkert 14.05.2011, 06:28

Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt muss nach zehn Jahren neu beschlossen werden. Darin wird unter anderem die Leinenpflicht für Hunde geregelt. Dieser Punkt wurde in einer teils erhitzten Diskussion im Hauptausschuss beraten. Grund der Aufregung: Die Beißattacke eines Hundes in Schwarz, bei der ein neunjähriges Mädchen schwer verletzt wurde.

Calbe/Schwarz/Trabitz. Vor wenigen Wochen war ein Rottweiler-Schäferhund-Mischling in Schwarz auf ein neunjähriges Mädchen losgegangen und biss mehrmals zu, auch im Gesicht (Volksstimme berichtete). Dort sind Wunden zurückgeblieben, die sie nach ihrem stationären Aufenthalt in der Uniklinik Magdeburg bis heute behalten hat.

Unterschriftenliste im Rathaus abgegeben

Aufgebrachte Einwohner, die sich um ihre Sicherheit sorgen, reichten daraufhin in der Stadtverwaltung in Calbe eine Unterschriftenliste ein mit der Forderung, dass der Hund aus dem Dorf verschwinden sollte.

"Mit der Beißattacke ist der Hund als gefährlich eingestuft worden. Wir haben den Halter angewiesen, einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu stellen", sagte Ordnungsamtsleiter Rainer Schulze. Dafür sei neben der Abgabe eines polizeilichen Führungszeugnisses des Halters auch ein Wesenstest des Hundes erforderlich. "Dafür hat der Halter ein Vierteljahr Zeit bekommen", sagte Schulze. "Sollte er den Wesenstest nicht bestehen, kann ihm die Haltung des Hundes entzogen werden."

Doch wie sollen Calbe und seine Ortsteile Schwarz und Trabitz künftig die Gefahrenabwehrverordnung mit Blick auf die Leinenpflicht gestalten? Was ist die beste Regelung zum Schutz für Passanten und vor allem - wie im Fall von Schwarz - von kleinen Kindern? Eine Möglichkeit besteht darin, bestimmte Stadtgebiete dahingehend zu beschildern, dass Hunde dort an die Leine genommen werden müssen. An allen anderen Orten ist laut Gesetz der Hund dann in kritischen Situationen rechtzeitig an die Leine zu nehmen. Dr. Georg Hamm (CDU/FDP) hinterfragte dazu kritisch: "Was bedeutet rechtzeitig? Wie ist das definiert?" Mario Kannegießer (SPD): "Ich halte rechtzeitiges Anleinen für illusorisch. Eine Katze oder ein Hase - und der Hund ist doch blitzschnell weg."

Option: Brachfläche in Magdeburger Straße

Beim Einführen einer generellen Leinenpflicht ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, spezielle Auslaufflächen für Hunde bereitzuhalten, eine Variante, die in der Tendenz im Hauptausschuss favorisiert wurde. Doch wo sollten diese städtischen Auslaufflächen geschaffen werden?

"Es ist ungünstig, wenn der Festplatz auf dem Heger voller Hundehaufen liegt", sprach sich Rainer Schulze gegen einen möglichen Ort aus. Sven Hause (Alternative Liste Calbe): "Ich könnte mir die Brachfläche an der Bushaltestelle in der Magdeburger Straße gut vorstellen." Auch in Schwarz und Trabitz, deren Ortschaftsräte sich klar für eine Leinenpflicht aussprachen, müssten solche Flächen ausgewiesen werden. Ob die stellenweise oder generelle Anleinpflicht in der neuen Gefahrenabwehrverordnung festgeschrieben werden soll, dazu muss die praktikabelste Lösung gefunden werden.