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Jahreshauptversammlung und Vorstandswahl beim Männerchor Germania Güsten Ein verkleinerter Vorstand und noch "Luft" für Fahrten

Von Falk Rockmann 22.11.2010, 05:22

Ein verkleinerter Vorstand ist gewählt. Satzungsänderungen, die das Finanzamt verlangt, wurden beschlossen. Das ist das Ergebnis der Jahreshauptversammlung des Güstener Männerchors Germania am Freitagabend.

Güsten. "Ich habe die Kasse nicht vollständig leer gemacht. Fahrten können sich die Sänger also noch leisten", gab der gut aufgelegte Sangesfreund Wolfgang Fiebig in seinem Kassenbericht während der Jahreshauptversammlung bekannt. Er wird nun endgültig nach 25 Jahren als Schatzmeister den Vorstand des Männerchors verlassen. Klaus Bäumler attestierte ihm im Namen der Revisionkommission einmal mehr lückenlose und übersichtliche Aufzeichnungen. Selbst "Pils-Pfennige" seien darin exakt aufgeführt worden. Bäumler bedauerte, dass der Schatzmeister die "Flinte ins Korn wirft": "So einen müssen wir erstmal wieder kriegen."

Dennoch sollte der "Neue" von dem Revisor wie von den anderen Mitgliedern an diesem Abend in offener Wahl zu 100 Prozent das Vertrauen bekommen. Neben Markus Osterburg wurde auch Wolfgang Bergmann einstimmig gewählt. Ingo Krause und Bernd Kühne erhielten die Bestätigung für ihre engagierte Arbeit in den vergangenen beiden Jahren ebenfalls lupenrein.

Krause hatte es sich allerdings nicht leicht gemacht mit seiner Entscheidung, wieder zu kandidieren. "Die letzten zwei Jahre haben mich sehr gefordert. Mit dem Vorstand haben wir manchmal kämpfen müssen, dass der Chor seine über 100-jährige Tradition fortsetzt."

Der Vorsitzende appellierte an alle Mitglieder, dass der Chor aber nur erhalten bleibe, wenn alle es wollen und an Chorproben genauso zahlreich teilnehmen wie an Feiern und Fahrten. In diesem Zusammenhang diskutierten die Sangesfreunde auch, wie man Nachwuchs gewinnen kann. Unter anderem sollte jeder in seinem Bekanntenkreis für das schöne Hobby und die Geselligkeit werben.

Die Chormitglieder einigten sich schließlich noch auf die Satzungsänderungen, die die Verkleinerung des Vorstands und die Grundlagen für Online-Banking betreffen. Zudem habe man den Passus ändern müssen, der das Vorgehen bei eventueller Auflösung des Chors oder bei Verlust der Gemeinnützigkeit beschreibt. Dass das Erbe in diesem Fall "für den Chorgesang" gestrichen werden sollte, war bereits vor der letzten Satzungsänderung vom Finanzamt Köthen verlangt worden, so Wolfgang Fiebig. "Eigene Gedanken spielen dabei überhaupt keine Rolle, das ist einfach vorgeschrieben." Nun monierte das mittlerweile zuständige Finanzamt Bitterfeld auch noch ein Wort im Passus, in dem es um die Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke geht.