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Rückwirkende Erstattung von Schmutzwassergebühren wird in Hecklingen neu aufgerollt Kosche legt Widerspruch gegen AZV-Ratsbeschluss ein

Von Nora Stuhr 29.10.2010, 06:17

Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen Hans-Rüdiger Kosche (CDU) hat gegen einen jüngst gefassten Beschluss des Stadtrates Widerspruch eingelegt. Entgegen aller Einwände des Rathauschefs hatte der Rat den Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Bodeniederung" (AZV) legitimiert, einer rückwirkenden Erstattung der Schmutzwassergebühren zuzustimmen, ohne eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten.

Hecklingen. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) "Bodeniederung" sollte auf ihrer Sitzung Ende September entscheiden, ob die 2,9 Millionen Euro, die der AZV in den Jahren 2007 und 2008 an Schmutzwasser zuviel kassiert hat, den Bürgern zurückgezahlt werden oder nicht. Dazu kam es nicht. Die Mitglieder stimmten mehrheitlich einem Antrag des Gemeindevertreters der Stadt Hecklingen Peter Krone zu, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Krone, der zugleich Mitarbeiter im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Hecklingen ist, hatte beantragt, die Abstimmung aufzuschieben und wie vom Bürgermeister gefordert, eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Davon hängt wiederum ab, ob eine rückwirkende Erhebung der Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 rechtsmäßig war oder nicht. Anderenfalls müsste der Verband rund zwei Millionen an die Hausbesitzer zurückzahlen, von deren Grundstück Regenwasser ins Kanalnetz fließt.

Hätte sich der Verband per Beschluss dann auch noch dazu verpflichtet, die Überzahlung bei den Schmutzwassergebühren zu korrigieren, hätte er am Ende mit einem Millionen-Defizit zu kämpfen, das die Mitgliedsgemeinden in Form von Umlagezahlungen ausgleichen müssten.

Bürgermeister hat Haushaltslage im Blick

"Auf die Stadt Hecklingen entfielen dann 25 Prozent (500 000 Euro). Die derzeitige Haushaltslage der Stadt Hecklingen lässt keinen Handlungsspielraum für eine derartige uneingeschränkte Beschluss- fassung des Stadtrates", begründet Kosche im eingereichten Widerspruch.

Wie geht es jetzt weiter? Weil der Bürgermeister Widerspruch gegen den Ratsbeschluss eingelegt hat, wird die Beschlussfassung in Hecklingen wiederholt. Der Rat muss also nochmals sein Votum dazu abgeben, ob Peter Krone als Vertreter der Verbandsversammlung legitimiert werden soll, der Rückzahlung der Schmutzwassergebühren zuzustimmen. Und wieder steht zur Debatte, ob dies vorbehaltlich der gerichtlichen Entscheidung zu den Niederschlagswassergebühren geschehen soll.

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde der Widerspruch des Bürgermeisters abgelehnt. Sechs von acht anwesenden Mitgliedern stimmten dafür, der Rückzahlung unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu den Niederschlagswassergebühren zuzustimmen.

Sollte der Stadtrat erneut mitgehen, kündigte Kosche an, ein zweites Mal Widerspruch einzulegen. Dann hätte das Rechtsamt des Kreises zu entscheiden, sagte der Hauptausschussvorsitzende.

Opposition kritisiert Abstimmungsverhalten

Von der Opposition des Stadtrates wurde das Verhalten des Gemeindevertreters in der Verbandsversammlung des AZV scharf kritisiert. Die Fraktionsvorsitzende der WGH im Stadtrat Ethel-Maria Muschalle-Höllbach sagte: "Jetzt haben wir es so hinbekommen, dass der Bürger möglicherweise gar nichts mehr bekommt. Das finde ich nicht in Ordnung", verwies sie darauf, dass das Niederschlagswasser vom Verband falsch kalkuliert worden war.

Peter Krone erklärte: Eine Abstimmung zur Rückzahlung habe es nicht gegeben. Er sei als Vertreter der Stadt beauftragt, Schaden von der Kommune abzuwenden. "Ich habe nur entschieden, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen", meinte Krone.

Der Vorsitzende der Wählergemeinschaft (WGH) Hecklingen Klaus Riederer bezeichnete seine Erklärung als "unter aller Gürtellinie" und "unmöglich." Er warf Peter Krone vor, nicht wie im Rat beschlossen gehandelt zu haben und beantragte, "ihm offiziell das Vertrauen zu entziehen und einen anderen Bürger als Vertreter in der Verbandsversammlung zu beauftragen".