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Aber erst nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kunden sollen zu viel gezahlte Gebühren zurück bekommen

Von René Kiel 23.12.2010, 05:26

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) "Bodeniederung" hat in ihrer letzten Sitzung am Dienstagnachmittag in Staßfurt den Weg für eine Rückzahlung der von den Kunden zu viel bezahlten Schmutzwassergebühren frei gemacht, die gegen die Bescheide keinen Widerspruch eingelegt hatten.

Staßfurt. Auf Druck der Kommunalaufsicht des Landkreises soll vor einer Auszahlung der insgesamt zwei Millionen Euro aber erst einmal das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewartet werden, ob die nachträgliche Erhebung der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 2,75 Euro je Quadratmeter Einleitfläche überhaupt rechtmäßig war.

Diese Entscheidung wird nach Mitteilung von Gerichtssprecher Uwe Haack für März oder April 2011 erwartet.

Zuvor war der Antrag des Vertreters der Stadt Staßfurt, des stellvertretenden Oberbürgermeisters Hans-Georg Köpper, gescheitert, den Punkt erneut von der Tagesordnung abzusetzen und erst nach dem Gerichtsbeschluss wieder aufzurufen. Der Staßfurter Stadtrat habe beschlossen, solange nicht darüber zu entscheiden, bis sich das Gericht positioniert habe, begründete Köpper seinen Vorstoß. Aus der Urteilsbegründung könnte sich das eine oder andere ergeben. Für die betroffenen Bürger würden sich dadurch aus seiner Sicht keine Nachteile ergeben.

Unterstützung bekam er von Enrico Jorde, der die Interessen der Stadt Aschersleben (für die Ortsteile Winningen und Wilsleben) im AZV vertritt.

Hecklingens Vertreter Peter Krone, der beim letzten Mal mit einem Antrag das Thema von der Tagesordnung gekippt hatte, sagte, man wollte dieses Mal die Entscheidung so herbeiführen, dass eine Rückzahlung vorgenommen werde, wenn die Richter grünes Licht geben, ohne dass sich der Verband noch einmal damit befassen muss.

Zumal der Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Staßfurt, der ab dem 1. Januar die Aufgaben des in Abwicklung gehenden AZV übernimmt, erklärt habe, dass er sich mit dieser Sache nicht befassen werde.

Der Hecklinger Stadtrat hatte sich, wie der Verbandsgemeinderat der Egelner Mulde, für eine sofortige Auszahlung des Geldes stark gemacht. Dagegen war Hecklingens Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche (CDU) in Widerspruch gegangen. Er befürchtete eine starke finanzielle Belastung für seine Stadt, wenn der Verband die zu viel erhobenen Schmutzwassergebühren jetzt auszahlt und anschließend den Prozess verliert. Denn dann müssten die Kommunen durch Umlagen die Niederschlagswassergebühren an die Kunden zurückzahlen, hieß es bis vor kurzem.

"Für die betroffenen Bürger ergeben sich dadurch keine Nachteile."

Am Dienstag teilte die Verbandsspitze auf Anfrage der Volksstimme mit, dass nur diejenigen die zu viel gezahlten Niederschlagswassergebühren zurückbekommen, die Widerspruch gegen die Bescheide des Verbandes eingelegt hatten, wenn das Verwaltungsgericht die rückwirkende Erhebung als unrechtmäßig rügt.

Laut Vertrag, so stellte Hans-Georg Köpper klar, bleibe das Entscheidungsrecht für diese Angelegenheit beim AZV "Bodeniederung" in Abwicklung.

"Mit einem Beschluss würden wir uns heute schon binden und für die Kunden des AZV ein Zeichen setzen", warb der Vorsitzende der Verbandsversammlung, der Verbandsgemeindebürgermeister der Egelner Mulde, Michael Stöhr, um Zustimmung in der Runde.

Bei der Abstimmung waren nur Staßfurt und Aschersleben mit ihren drei Stimmen für eine Zurückstellung. Mit insgesamt acht Stimmen wiesen die Egelner Mulde und die Stadt Hecklingen Köppers Antrag ab.