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Behörde verlangt Neubeschluss Aufsicht: Stadt Güsten erledigt zu viel freiwillig

Von Falk Rockmann 28.11.2014, 02:10

Güsten l Die Stadt Güsten würde sich um zu viele freiwillige Aufgaben kümmern. Ein Bemühen um die Haushaltskonsolidierung könne die Kommunalaufsicht nicht erkennen. Deshalb habe die Kreisbehörde den Haushalt der Stadt für 2014 nicht genehmigt.

Diese Erklärungen gab Bürgermeister Helmut Zander in der jüngsten Sondersitzung des Stadtrats weiter. Es geht um einen Fehlbetrag in Höhe von 154 000 Euro. "Andere haben Millionen-Fehlbeträge", so Zander trotzig. "Wir hätten zudem die Entwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2015 bis 2017 zu positiv gesehen. Die Kommunalaufsicht will sich deshalb ,schützend vor uns stellen`. Wir haben das aber nicht ohne Gründe so dargestellt."

"Jetzt gelten härtere Bandagen. Schnelligkeit ist eben manchmal von Vorteil."

Wenn man sich von Sportstätten oder Spielplätzen trennen solle, könne man den Riegel gleich ganz vorschieben, meinte der Bürgermeister. Nach nochmaligem Gespräch mit der Behörde habe man sich aber dann doch zu einer Neuaufstellung des Haushalts durchgerungen.

"Es gibt Kommunen, die ihren Haushalt genehmigt bekommen haben. Allerdings hatten sie den vor dem 30. Juni, also vor der neuen Kommunalverfassung, eingereicht. Jetzt gelten härtere Bandagen. Schnelligkeit ist eben manchmal von Vorteil", konnte sich Zander nicht verkneifen.

Am Haushalt ändere sich eigentlich nichts weiter. Es sei ein "buchungstechnischer Schritt", erklärte Saale-Wipper-Finanzerin Angelika Scholze, dass man nun den Fehlbetrag mit Rücklagen aus dem Vermögen der Stadt ausgleiche. Das Haushaltskonsolidierungskonzept bleibe bestehen.

Unterdessen hat die Stadt Güsten wegen Verbindlichkeiten bei gleichzeitigen Liquiditäts-Engpässen eine Stundung für ihre Verwaltungsumlage an die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beantragt. "Das ist uns noch nie passiert", verteidigte Bürgermeister Zander Mittwochabend vorm Verbandsgemeinderat diesen Schritt und führte es unter anderem auch darauf zurück, dass man bis heute keinen genehmigten Haushalt habe und deshalb handlungsunfähig sei. Hier geht es um 428 295 Euro. Verwaltungsleiter Steffen Globig entgegnete auf die Frage von Ratsmitglied Lothar Jänsch, wie die Verbandsgemeinde das verkrafte: "Bis 20. Dezember kriegen wir das hin."

Zander wollte dem Verwaltungsleiter "der Ehrlichkeit halber" zu verstehen geben, dass zudem die Verbandsgemeinde 111 647 Euro seit 2010 falsch vom Konto der Stadt Güsten abgebucht habe, die für die Niederschlagswasser-Entsorgung an den Wasser- und Abwasserzweckverband gegangen seien.

"Das erschließt sich mir nicht, was der Haushalt der Stadt mit dem Stundungsantrag zu tun hat."

Damit war wieder ein Disput entfacht. Globig: "Das erschließt sich mir nicht, was der Haushalt der Stadt mit dem Stundungsantrag zu tun hat." Seiner Meinung nach habe die "Kasse mit dem Haushalt nichts zu tun".

Für Zander zählte in dem Moment nur ein Schreiben der Kommunalaufsicht, wonach die Verbandsgemeinde der Stadt Güsten die erwähnten 111 000 Euro zurückzuzahlen habe.

Dem Stundungsantrag der Stadt Güsten hatten die Verbandsgemeinderäte letztendlich nichts entgegen zu setzen und votierten einstimmig dafür.