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Henschke: Beheizte Räume sowie Essen und Trinken können aus Kostengründen nicht rund um die Uhr vorgehalten werden Verwaltung verteidigt Unterbringung im Obdachlosenheim

27.02.2015, 01:25

Staßfurt (rki) l Die Leiterin des Fachdienstes für Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung, Susanne Henschke, hat die Unterbringung der Familie Tetzlaff in der Nacht zum 12. Februar in der Obdachlosenunterkunft der Stadt verteidigt.

"Die Bekämpfung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit, wie im Fall der Familie Tetzlaff, die aufgrund der Einsturzgefahr des Nachbarwohnhauses in der Querstraße 6 in Staßfurt kurzzeitig ihre Wohnung verlassen musste, ist eine staatliche Aufgabe, für die die Städte und Gemeinden als kommunale Ordnungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig sind", betonte die Ressortchefin.

Da zum nächtlichen Zeitpunkt u. a. auch ein Hotel in der Nähe die Familie wegen fehlender freier Zimmer nicht aufgenommen hatte und auch sämtliche weitere Bemühungen eine Unterkunft für diese drei Personen zu finden, scheiterten, wurden diese durch den Bereitschaftsdienst der Stadt Staßfurt in die städtische Obdachlosenunterkunft eingewiesen. Henschke: "Dass die Obdachlosenunterkunft als Notunterkunft nicht den Standard eines Hotelzimmers oder sogar der eigenen Wohnung hat, dürfte selbstverständlich sein. Die Unterkunft dient hier ausschließlich der vorübergehenden Gewährung von Obdach. Die Einrichtung ist daher nur auf die einfachsten Verhältnisse abgestellt. Es ist nicht erforderlich, die Unterkunft komfortabel auszustatten."

In diesem Objekt am Rande der Stadt seien Hausratsgegenstände vorhanden, welche zum täglichen Leben unentbehrlich seien, zum Beispiel ein Tisch, Stuhl, Bett, Schrank, Koch- und Waschgelegenheit und eine Toilette. Ebenso sei die Grundversorgung mit Strom, Wasser und Abwasser vorhanden. "Die Beheizbarkeit der Räumlichkeiten war ebenfalls gegeben. Ein Vorhalten von Essen und Trinken sowie bereits vorgeheizter Räume kann auch aus Kostengründen nicht vorausgesetzt werden", sagte die Ressortchefin. Nach ihrer Einschätzung hatte die Familie Tetzlaff den Umständen nach eine menschenwürdige Unterkunft erhalten, die ihr Schutz vor der Witterung und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse geboten habe.

Am Morgen danach habe sich ein Mitarbeiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung um 8 Uhr bei der Familie gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt habe jedoch das Ergebnis der Statikprüfung des Wohnhauses noch nicht festgestanden, sagte die Fachdienstleiterin.

Man habe sich deshalb darauf verständigt, dass eine Information an die Familie erfolgen werde, sobald es eine Rückinformation aus der Querstraße gebe.

"Unbenommen von der eingeleiteten Maßnahme der Stadt blieb es der Familie selbst überlassen, ob sie vorübergehend in der Obdachlosenunterkunft untergebracht werden wollte oder ob sie sich in Eigenregie eine nach ihren individuellen Bedürfnissen zugeschnittene Bleibe sucht", stellte Henschke im Volksstimme-Gespräch klar.