Vereine und Institutionen Osterfeuer anmelden

18.03.2011, 04:33

Güsten (kae). Wer zu Ostern ein traditionelles Feuer zünden möchte, der muss sich dieses beizeiten von der Gemeindeverwaltung genehmigen lassen. "Mindestens zwei Wochen vorher sollten die Traditionsfeuer angemeldet werden", sagt Ordnungsamts-Mitarbeiterin Andrea Döring. Das "Okay" bekämen jedoch nur Vereine und Institutionen. Privatfeuer werden nicht genehmigt. Sollten dennoch private Osterfeuer gezündet werden, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Doch die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die Bürger lieber die großen öffentlichen Brauchtumsfeuer besuchen, so die Verwaltungsmitarbeiterin. Die ersten Feuer sind bereits angemeldet. So zum Beispiel jenes des Wassersportclubs Alsleben. Oder auch das Osterfeuer des Feuerwehrförder- und Heimatvereins Gnölbzig. Wann und wo genau die Osterfeuer in der Verbandsgemeinde stattfinden, darüber wird die Volksstimme Sie in Kürze informieren.

Doch ehe die Termine veröffentlicht werden können, müssen die Traditionsfeuer angemeldet werden. Dies ist beim Team des Bürgerservice am Platz der Freundschaft 1 in Güsten möglich. Telefonisch erreichbar sind die Mitarbeiter dort unter der Rufnummer (039 262) 87 70.

Geöffnet hat der Bürgerservice montags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr und freitags 9 bis 12 Uhr. Mittwochs ist geschlossen.