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Im Salzlandkreis wird neue Richtlinie erarbeitet, um die Regeln für die drei Altkreise zu vereinheitlichen Wie soll die Jugendarbeit gefördert werden?

Von Angelika Adam 30.03.2010, 04:49

Die Jugendeinrichtungen im Salzlandkreis werden bisher unterschiedlich gefördert. Die biesherige Förderpraxis richtet sich nach den drei Altkreisen. Im nächsten Jahr soll eine neue Berechnungsgrundlage gelten, die jetzt vom Jugendhilfeausschuss erarbeitet wird.

Bernburg ( MZ ). In diesem Jahr sollen für die Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendeinrichtungen des Salzlandkreises fast eine Million Euro zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Haushalt, der jetzt von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Landkreises auf Sparmaßnahmen untersucht wird und am 5. Mai dem Kreistag vorgelegt werden soll, keine Kürzungen in der Jugendarbeit vorsieht, sind ein Drittel der Mittel für Jugendeinrichtungen vorgesehen, mit denen der Landkreis langfristige Verträge abgeschlossen hat. Für Projekte und Maßnahmen sind 123 000 Euro vorgesehen, für Sach- und Betriebskosten fast 220 000 Euro und für Personalkosten 182 000 Euro.

Das sind die Mittel, die das Jugendamt der Landkreisverwaltung auf der Grundlage einer Übergangsrichtlinie für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit vergeben will. Da diese Richtlinie aber im kommenden Jahr ausläuft, werden jetzt bereits die Ideen gesammelt, wie eine neue Richtlinie aussehen könnte, die ab dem Jahr 2012 im Salzlandkreis gelten soll. Im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses wurden die Grundzüge der neuen Richtlinie von Kerstin Horn vom Jugendamt der Landkreisverwaltung jetzt vorgestellt. Eine umfangreiche Datensammlung ist entstanden, die neben der Auflistung aller bestehenden Jugendeinrichtungen in den drei Alt-Landkreisen und deren bisherige unterschiedliche Förderpraxis eine gemeinsame Förderung in den nächsten Jahren vorsieht.

Bisher werden aus verschiedenen Fördertöpfen das Klubhaus der Jugend, der SOS-Jugendklub, das Kinder- und Jugendzentrum Rückenwind in Bernburg, das Jugendzentrum Rainbow sowie der Teenklub der Awo Schönebeck, das Jugendzentrum Parkhotel des CVJM Schönebeck, der Jugendklub von Jukon Staßfurt, das Zentrum Future vom Verein Rückenwind Schönebeck, das SOS-Jugendzentrum Güsten, das Kinder- und Jugenddorf der Caritas, das Zentrum Biere, das Jugendzentrum Könnern, das Kinder- und Jugendzentrum Nienburg, das Mobile Projekt Ostelbien und verschiedene Projekte der Landjugendarbeit sowie der Kreissportbund, die Schulsozialarbeit und Streetworker unterstützt.

Im Salzlandkreis, so die Ideensammlung, gibt es derzeit insgesamt 29 Jugendzentren, davon zehn im ländlichen Raum. Außerdem gibt es in den Städten und Gemeinden 47 Jugendklubs und 14 Jugendräume. Die meisten Jugendklubs befinden sich im ländlichen Raum : 46. Von den fast 35 000 Kindern und Jugendlichen im Salzlandkreis wohnen mehr als 18 000 im ländlichen Raum.

" Lieber das Personal in den Einrichtungen fördern "

Wichtigstes Ziel ist es im Landkreis, den Bestand der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Sowohl Ausschussmitglieder wie Ralf-Peter Schmidt ( Linke ) als auch Jugendamtsleiterin Christel Wenzel bezeichneten das als das wichtigste Ziel. Eine Förderung, unabhängig von der neuen Richtlinie, solle nur dann erfolgen, wenn in den Jugendeinrichtungen – egal ob Jugendzentrum oder Jugendraum – gleiche Standards gelten.

" Deshalb ", so Christel Wenzel, " will der Landkreis in jedem Fall lieber das Personal in den Einrichtungen fördern. " Zu einer künftigen Förderung erklärte sie, dass 90 Prozent der Jugendeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft sind, zehn Prozent haben freie Träger. Für sie alle müsse es eine einheitliche Förderung geben, wenn die gleichen Anforderungen an die räumliche, sächliche und technische Ausstattung, die Öffnungszeiten, die Angebote und die Zielgruppen gestellt werden. Denkbar wäre, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in einem Territorium leben, als Grundlage der Berechnung zu nehmen. Diese pauschalisierte Förderung, mit der der Landkreis Aschersleben-Staßfurt lange Jahre gute Erfahrungen gemacht habe, könnte Maßstab der neuen Richtlinie sein.

Die Ideensammlung des Jugendamtes und der Vorschlag für eine pauschalisierte Förderung werden jetzt in weiteren Ausschuss-Sitzungen zu diskutieren sein, ehe die neue Richtlinie endgültig beschlossen werden kann.

• Für die Förderung der Kinder-und Jugendarbeit im Salzlandkreis, für die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gibt es eine Übergangsrichtlinie. Sie trat am 1. Januar 2010 in Kraft und endet am 31. Dezember 2011. Bisher gilt :

• Altkreis Aschersleben-Staßfurt : Eine Pauschale von je 140 Euro erhalten die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche von 10 bis 27 Jahren. Diese Mittel können als anteilige Personal-, als Betriebs- oder Sachkosten verwendet werden. Die freien Träger erhalten eine Pauschalförderung nach Antragstellung.

• Altlandkreis Bernburg : Ein Zuschuss für die Personalkosten von 380 Euro kann in den Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendarbeit je Fachkraft und Monat gewährt werden, bei kommunalen Einrichtungen beträgt der Zuschuss 15 Prozent der Personalkosten. Für Sachund Betriebskosten wird ein Zuschuss pro Quadratmeter und Monat von 1, 25 Euro gewährt. 70 Prozent der Gesamtausgaben für die Erhaltung der Einrichtung können übernommen werden, das Gleiche gilt für Anschaffungen.

• Altlandkreis Schönebeck :

Die umfangreiche Förderrichtlinie ist aufgelistet nach Zuschüssen für freie Träger, Aus-und Fortbildung von Mitarbeitern, für die Kinderund Jugendbildung, für Kinder- und Jugendfreizeit, für Projektförderung, Förderung von Jugendverbänden und die Jugendsozialarbeit. Meist gelten Festbeträge, wenn es vertraglich geregelt wurde. So erhalten zum Beispiel die Jugendfeuerwehr eine Pauschalsumme von 24 000 Euro und die Sportjugend des Kreissportbundes 35 400 Euro.