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Stadtrat vereinheitlicht die Straßenreinigung Stadt setzt ab 1. Januar auch in Förderstedt die Kehrmaschine ein

Von René Kiel 07.10.2009, 06:58

Mit der Änderung der dritten Straßenreinigungssatzung hat der Staßfurter Stadtrat die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der größer gewordenen Stadt vereinheitlicht. Das wurde nach der Eingemeindung von Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Löbnitz, Neundorf und Üllnitz notwendig.

Staßfurt. " Eine einheitliche Fassung der Straßenreinigungssatzung für das gesamte Gebiet der Stadt Staßfurt einschließlich aller Ortsteile trägt zu einer gerechteren und besseren Handhabungsweise bei ", sind Oberbürgermeister René Zok ( parteilos ) und der Fachbereichsleiter für Ordnung, Sicherheit und Bauen, Wolfgang Kaufmann überzeugt.

Wie Kaufmann sagte, gab es in den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Förderstedt bisher keine durch die Kommune veranlasste maschinelle Straßenreinigung. Das stand im Widerspruch zum Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Letzteres sagt aus, dass den Grundstücksanliegern insbesondere der Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen aber auch solcher Gemeindestraßen, bei denen aufgrund der überörtlichen Bedeutung, der Verkehrsbelegung beziehungsweise der Straßenbreite die Reinigung der Gosse bis zur Straßenmitte nicht zugemutet werden kann.

In solchen Fällen sei die Vorhaltung einer Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung erforderlich, teilte die Stadtverwaltung mit.

Die entsprechende Liste der Straßen, auf denen ab dem 1. Januar 2010 die Kehrmaschine zum Einsatz kommen wird, sei mit dem Ortschaftsrat Förderstedt erarbeitet worden, sagte Kaufmann. Als Beispiele nannte er die vielbefahrene Magdeburg-Leipziger Straße sowie die Üllnitzer Straße in Förderstedt. Insgesamt betrifft es in diesen Orten fünfzehn Straßen, Wege und Plätze.

Gebühren bleiben unverändert

Diese werden künftig einmal wöchentlich gereinigt. Das entbinde die Grundstücksbesitzer oder die Mieter jedoch nicht davon, den Gehweg schmutzfrei zu halten, so der Ressortchef.

Auf den Preis für diese städtische Dienstleistung eingehend, sagte Kaufmann, dass pro Jahr 1, 44 Euro je Frontmeter fällig werden. Die Gebühr werde sich mit der Satzungsänderung nicht erhöhen.

Im Gegensatz zur ehemaligen Gemeinde Förderstedt hatten die Neundorfer schon eine ähnliche Regelung wie in Staßfurt und eine wortgleiche Satzung, so dass es dort kaum Veränderungen geben wird, so die Verwaltung.

Bei der Überarbeitung des Regelwerkes wurde die Festlegung beibehalten, dass bei Straßen mit nur einem Fußweg die Besitzer der daran angrenzenden Grundstücke nicht allein für die Schneeberäumung verantwortlich zeichnen. Dort müssen auch weiterhin die Anlieger der anderen Seite zu Besen und Schippe greifen und den Gehweg schnee- und eisfrei halten. Die Verantwortung für diese Arbeit wechsele jährlich, sagte Kaufmann. " Ursprünglich wollten wir das streichen, weil diese Festlegung bei den Betroffenen zu Irritationen geführt hatte ", fügte er hinzu. Der Stadtrat folgte aber der Intension des Ortschaftsrates Athensleben und des Bauausschusses, die hierin eine gerechtere Lösung sehen.

Auf Hinweis der der Kommunalaufsicht des Landkreises wurde auch die bislang rechtswidrige Passage, die das Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten regelt, neu gefasst. Danach kann nunmehr bei Verstößen gegen diese Satzung eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro verhängt werden.

Aus Sicht des Vorsitzenden des Bauausschusses, Günter Wetterling ( CDU ), birgt diese Satzung " ganz schön Zündstoff ".