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Entscheidung zu 500-Millionen-Investition an einem der Standorte Staßfurt, Calbe oder Schwandorf Ort für 800-Megawatt-Kraftwerk soll noch in diesem Jahr feststehen

Von Andreas Pinkert 03.09.2009, 07:01

Die Entscheidung, ob in Calbe, Staßfurt oder einem bayrischen Ort ein geplantes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk ( GUD ) mit einer elektrischen Leistung von 800 Megawatt entstehen wird, soll bis Ende des Jahres feststehen. Erbauer und späterer Betreiber ist die Gdf Suez Energie Deutschland AG, die bis Januar 2009 als Electrabel Deutschland AG fi rmierte.

Calbe / Staßfurt. " Die 500-Millionen-Investition wäre für Calbe ein regelrechter Hauptgewinn ", sagt Bürgermeister Dieter Tischmeyer, der wie der überwiegende Teil des alten Stadtrates ein großer Befürworter einer Ansiedlung in der Saalestadt ist. Der Betrieb des Kraftwerks würde rund 30 Arbeitsplätze schaffen. Während einer geschätzten Bauzeit von zwei Jahren würden mehrere hundert Arbeiter in der Region verweilen und auch nach einer Inbetriebnahme regionale Unternehmen davon profi tieren. Ein Teil der Gewerbesteuern könnten der Saalestadt langfristig zu Gute kommen. Doch mit der Entscheidung müssen sich die drei möglichen Kraftwerk-Standorte Calbe, Staßfurt und Schwandorf in Bayern noch immer gedulden.

Das Unternehmen hat die Anträge für die Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ( BImSchG ) beim Landesverwaltungsamt eingereicht, sagt Alexa Herrmann, Sprecherin der Gdf Suez Gaskraftwerke Mitteldeutschland GmbH & Co. KG, auf Volksstimme-Anfrage. Die GmbH in Berlin sei speziell für das Projekt gegründet worden. Sie ist Bestandteil der Gdf Suez Energie Deutschland AG, die Anfang des Jahres aus Electrabel hervorgegangen ist.

Die Anträge wurden auf Vollständigkeit geprüft und im Juli öffentlich ausgelegt, bestätigt das Landesverwaltungsamt. Als Genehmigungsbehörde teilt es mit, dass für den Standort Calbe lediglich ein Einwand vor liege, der umfassend geprüft werde. Was genau Thema des Einwandes sei, dazu wollte sich die Pressestelle nicht äußern.

Das Betreiberunternehmen hat zudem beim Umweltamt des Salzlandkreises eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und Einleitung von Wasser aus der Saale gestellt. Dass zur Anhörung der Öffentlichkeit bis gestern Einspruchsunterlagen im Calbenser Bauamt ausgelegen hatten, war kaum öffentlich bekannt gemacht worden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei der Calbenser Stadtverwaltung noch bis 17. September schriftlich Einspruch erheben.

Hintergrund der wasserrechtlichen Erlaubnis : Das Kraftwerk wird wassergekühlt. Dafür wäre es erforderlich, täglich rund 18 000 Kubikmeter Wasser aus der Saale zu entnehmen und nach Durchlaufen der Kühler rund 12 300 Kubikmeter Prozessabwasser wieder in die Saale einzuleiten. In dem Erlaubnisverfahren werden, so Dr. Christel Tantius-Krämer vom Umweltamt des Salzlandkreises, unter anderem Wasserentnahme und -aufbereitung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Gewässergüte, Umweltverträglichkeitsuntersuchung oder landschaftspfl egerischer Begleitplan geprüft.

" Zum gleichzeitigen Entwickeln der drei Standorte gehört das Aufstellen des Bebauungsplans und die Beantragung der genannten Genehmigungen. Diese Beantragung ist aber keine Standortentscheidung ", stellt Herrmann heraus.

Kraftwerk soll Ende 2012 in Betrieb gehen

Das neue Kraftwerk soll aus zwei Blöcken mit jeweils einer elektrischen Leistung von je 400 Megawatt bestehen und einen Wirkungsgrad von über 57 Prozent aufweisen. Das sei mit dem derzeitigen Stand der Technik einer der besten Werte, so Herrmann. Die Anlage, die eine maximale Feuerungswärmeleistung von 1808 MW erzielt, soll im Dezember 2012 ans Netz gehen.

Dass bald ein großes Kraftwerk an der Calbenser Saale in Höhe der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes entstehen könnte, ruft auch kritische Stimmen auf den Plan. " In Deutschland werden Anstrengungen unternommen, den CO 2-Gehalt zu reduzieren und dann solch ein Bauwerk ", sagt der Schönebecker Arnold Krüger, der für die Grünen im Kreistag sitzt. Er sieht für die Bürger keinen Anteil an dem wirtschaftlichen Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaften würde, sondern lediglich gesundheitliche Belastungen wegen hohem CO 2-Ausstoß oder Lautstärke.