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  7. Bezahlung der Freitische bleibt Knackpunkt der Debatte

Fachausschüsse des Stadtrates beraten Antrag der Linken Bezahlung der Freitische bleibt Knackpunkt der Debatte

Von Daniel Wrüske 21.04.2009, 07:06

Staßfurt. Das Thema Freitische an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Staßfurt für bedürftige Schüler beschäftigt weiterhin den Rat. Die Positionen scheinen festgefahren. Die Fraktion der Partei Die Linke hat einen Sachantrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit ihm sollte eine Richtlinie zur Schulspeisung in Kraft treten, die der Maßgabe des Landesschulgesetzes, insbesondere seines Paragrafen 72, Rechnung trägt. Klaus Magenheimer, Fraktionsvorsitzender der Linken im Rat, zitiert das Gesetz : " Die Schulträger sollen im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden. In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen. "

Gleichberechtigung aller Schüler

Nach dem Erkenntnisstand der Fraktion werde diese Richtlinie in der Stadt seit Jahren nicht umgesetzt, weder an den Grundschulen, noch an der städtischen Sekundarschule in Förderstedt, für die seit der Eingemeindung die Verantwortung im Rathaus liegt. Magenheimer betont die Notwendigkeit von Freitischen. " Die uns in zahlreichen Statistiken vorliegenden Zahlen von Arbeitslosigkeit, Sozialbedürftigkeit und konkret erst durch Die Linke auf Landkreisebene zur Thematik Schulstarterpakete im Salzlandkreis dargestellte Sachlage, dass ein Viertel aller Einschüler in Sozialleistungsfamilien leben, macht offenkundig, dass hier Handlungsbedarf besteht. " Aus der Sicht der Linken dürfe das Thema Freitische in der Stadt Staßfurt nicht länger ignoriert werden.

Die Ernährung spiele in viele Bereiche, von der Teilhabe der Kinder am schulischen Leben bis hin zu gleichen Bildungschancen. Aus diesem Grund hat die Fraktion eine Verordnung erarbeitet, die sich am Landesgesetz orientiert und eine Richtlinie des Landkreises für seine Schulen zum Vorbild nimmt. Der Kreis hat die im Paragrafen 72 benannten " besonderen Fälle " defniert und " besondere soziale Notlagen " benannt, die zum Freiessen berechtigen. Der Antrag muss über die Schulleiter an die Verwaltung gestellt werden. Hartz-IVEmpfänger gehören nicht automatisch zu den Begünstigten. Geregelt im Linken-Papier für den Stadtrat sind die Durchführung von Freiessen, das Bestellund Abrechensystem, die Zubereitung und Ausgabe des Essens, die Kosten für die Schulspeisung und der Erlass der Kosten mit den dazugehörigen Voraussetzungen.

Die Kritik am mangelnden Engagement der Stadtverwaltung bei der Versorgung von bedürftigen Grundschülern weist Oberbürgermeister René Zok entschieden zurück. Alle Schulleiter seien beauftragt, Bedarf zu erkennen und im Rathaus anzumelden. " Da zur Klärung dieses wichtigen Themas der Freitische noch Antworten auf Anfragen an Aufsichtsbehörden offen sind, besteht die begründete Hoffnung, dass zur nächsten Stadtratssitzung am 7. Mai rechtlich gesicherte Erkenntnisse vorliegen. "

Der Oberbürgermeister bewertet die Gesetzeslage allerdings auch anders, als die Linken im Rat. Er beruft sich auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Darin heißt es zur Einrichtung

von Freitischen sei darauf hinzuweisen, dass insbesondere Personen, die Leistungen des Sozialgesetzbuches II ( Hartz IV ) oder XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zur Abdeckung ihres notwendigen Lebensunterhaltes – und dieser umfasst insbesondere die Ernährung – monatliche Regelleistungen ( Regelsatz ) erhalten. Dies, so zitiert Zok, umfasse auch die Mittagsverpfegung an den Schulen.

Wer bezahlt die Freitische ?

Biete ein Schulträger Freitische für Kinder an, die in den genannten Leistungsverhältnissen stünden, handele es sich dabei um eine freiwillige Leistung der Kommune, die von der jeweiligen Haushaltslage abhängig sei, erklärt der Oberbürgermeister.

Er meint, die Stadt sei nicht der richtige Ansprechpartner, sondern vielmehr die Arbeitsverwaltungen. Kritik übt er auch am Land, das Gesetze aufstelle, aber die Kommunen mit der Finanzierung im Regen stehen lasse. Noch fehle auch die Defnition der " besonderen Fälle ", die der Paragraf benennt. " Alle diese Tatsachen müssen geklärt werden, bevor Steuergelder der Stadt Staßfurt ausgegeben werden. " Der Rat folgte seiner Empfehlung, den Sachantrag in die Fachausschüsse zu überweisen. Die Beratungen sollen neue Bewegung in das Thema Freitische bringen.