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Harte Strafen angekündigt Verband will stärker gegen Betrüger und illegale Einleiter vorgehen

Von René Kiel 10.03.2009, 06:06

Der Abwasserzweckverband ( AZV ) " Bodeniederung " in Groß Börnecke will in Zukunft stärker gegen Betrüger vorgehen, die zum Beispiel Wasser aus Brunnen nutzen und dieses dann in das Kanalnetz laufen lassen ohne dafür Schmutzwassergebühren zu bezahlen. Das werde man hart bestrafen, kündigte der stellvertretende Geschäftsführer, Uwe Baier, in der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung an.

Groß Börnecke. " Wir haben bereits verstärkt Kontrollen auf den Grundstücken im Verbandsgebiet durchgeführt, die einen zu geringen Wasserverbrauch ausweisen ", informierte Baier.

Dabei seien die Techniker des Verbandes auch schon fündig geworden. Sie hätten schon einige Grundstücksbesitzer " aus dem Verkehr gezogen ", die den Verband und alle ehrlichen Gebührenzahler betrogen hätten. Gegen diese Personen habe der Verband Strafantrag gestellt, sagte Baier. Zugleich müssten sie damit rechnen, dass ihnen die durchschnittlichen Schmutzwassergebühren zehn Jahre rückwirkend in Rechnung gestellt werden. Baier : " Da kommt einiges zusammen. "

Darüber hinaus werde der Verband überprüfen, ob die Grundstücksbesitzer die Flächen, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird ordnungsgemäß angegeben haben, sagte der stellvertretende Geschäftsführer. " Wir haben in rund 100 Fällen Zweifel ", fügte er hinzu. Wenn sich herausstellen sollte, dass dem Verband gegenüber vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, werde man einen Strafantrag stellen, kündigte Baier an.

Mit einer Enthaltung stimmte die Verbandsversammlung dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 zu und entlastete damit die damalige Geschäftsführerin Monika Kukuk und ihren Stellvertreter Uwe Baier. Das war zwar schon im Dezember erfolgt. Damals hatte sich aber ein Formfehler eingeschlichen, so dass das Ganze noch einmal wiederholt werden musste.

Kappungsgrenze wieder geändert

Einstimmige Zustimmung fand die sechste Änderungssatzung zur Verbandssatzung. Damit wurde die zum 1. Januar erfolgte Eingemeindung der bisherigen Mitgliedsgemeinde Neundorf in die Stadt Staßfurt nachvollzogen. Zudem wurde die Zahlung von Verzugszinsen bei nicht fristgerechter Zahlung der Verbandsumlage neu geregelt. Mussten dafür bislang Zinsen in Höhe des durchschnittlichen Zinssatzes für die Kassenkredite des Verbandes bezahlt werden, sollen künftig die Verzugszinsen nur noch in Höhe des Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Das werde für die Mitgliedsgemeinden erheblich günstiger, so Baier.

Darüber hinaus änderte die Verbandsversammlung die so genannte Herstellungsbeitragssatzung. Korrigiert wurden unter anderem die Billigkeitsregelungen. Übergroße Grundstücke mit mehr als fünf Wohneinheiten, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden, sind dadurch künftig nur bis zu einer Kappungsgrenze, die 30 Prozent über der durchschnittlichen Grundstücksgröße im Satzungsgebiet liegt, heranzuziehen. Im Abwasserzweckverband " Bodeniederung " liegt diese bei 955 Quadratmeter. " Als übergroß gelten danach solche Grundstücke größer oder gleich 1241 Quadratmeter ", heißt es in dem Dokument.

Ferner stand eine Ausführungsvereinbarung zum Betreibervertrag mit der Firma WTEB auf der Tagesordnung. Danach sollen Reinvestitionen nicht mehr nach dem starren Zehn-Jahres-Plan des Betreibervertrages durchgeführt werden, sondern dann, wenn sie technisch und wirtschaftlich geboten sind.

Es könne nicht sein, dass der Verband für Reparaturen bezahlen müsse, wo er doch schon das Betreiberentgelt entrichte, sagte Günter Lothes aus Neundorf in der anschließenden Bürgerfragestunde.

Der Betreibervertrag von 1995 enthalte solche spannenden Regelungen, sagte Baier.