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Landrat zu Salzlandkliniken "Vorprüfung ist nicht möglich"

20.12.2011, 04:33

Wie geht es weiter beim Verkauf der Salzlandkliniken? Landrat Ulrich Gerstner (SPD) stellt sich im Volksstimme-Interview den Fragen von Redakteurin Anja Keßler.

Volksstimme: Wie die Europäische Kommission sowie das Bundeswirtschaftsministerium auf Volksstimme-Anfrage mitteilen, ist eine Notifizierungspflicht beim Verkauf von Krankenhäusern nicht gegeben. In den Anfragen hatten wir auf die Besonderheit des unterschiedlichen Kaufpreises hingewiesen und erklärt, dass sich die Kreistagsmitglieder vor allem wegen der kartellrechtlichen Bedenken für den Zweitbietenden entschieden haben. Diese unverbindliche Voranfrage hätten Sie auch stellen können.

Ulrich Gerstner: Eine Vorklärung ist versucht worden. Es gab einen Termin beim Bundeskartellamt, um die Frage der kartellrechtlichen Zulässigkeit eines Verkaufs an die in Frage kommenden Bieter vorab zu klären. Das Bundeskartellamt ist zu einer Prüfung jedoch erst bereit und rechtlich ab dann verpflichtet, wenn eine Annahme des Angebotes erfolgt ist. Zur Einschlägigkeit des EU-Beihilferechts und einer notwendigen Notifizierung hat sich das Landesverwaltungsamt in seinem Bescheid vom 9. Dezember eindeutig positioniert. Das Beihilferecht findet hiernach auch bei Privatisierungen von Krankenhäusern Anwendung und ist in diesem konkreten Verfahren zu beachten. Eine Vorprüfung bei der Europäischen Kommission im laufenden Bieterverfahren war und ist weder möglich, noch zum Zeitpunkt der Erstentscheidung im Kreistag als notwendig erachtet worden.

Volksstimme: Sie werden also jetzt noch nicht zum Notar gehen?

Gerstner: Da das EU-Beihilferecht eine Vollzugsverbot eines mit einer möglichen Beihilfe verbundenen Rechtsgeschäftes vorsieht, kann die Annahme des Angebotes erst nach der Klärung der Problematik erfolgen. Die hierzu erforderliche Notifizierung wurde umgehend eingeleitet.

Volksstimme: Sie sprachen davon, dass es keine Vorprüfung ohne Entscheidung geben kann. Diese lag doch aber im Oktober durch den Kreistag vor, auch wenn Sie in Widerspruch gegangen sind.

Gerstner: Der Widerspruch hatte bis zum Entscheid durch das Landesverwaltungsamt aufschiebende Wirkung. Gleichwohl wurde die Möglichkeit der Annahme des Ameos-Angebots geprüft und, soweit rechtlich möglich, vorbereitet. So liegt ein fast fertiger Entwurf der Kartellrechtsanmeldung bereits vor. Eine beihilferechtliche "Vorprüfung" ist leider nicht möglich.

Volksstimme: Die Kritik am Transaktionsbüro wird lauter und konkreter: Einzelne Kreistagsmitglieder fühlen sich einseitig beraten.

Gerstner: Das Büro wurde vom Salzlandkreis mandatiert und ist damit nicht nur Berater der Verwaltung, sondern des ganzen Kreises. Eine Einseitigkeit ist für mich nicht erkennbar.

Volksstimme: Warum hat das Transaktionsbüro den Kreistag nicht von sich aus in den nichtöffentlichen Sitzungen über die Fristen einer Notifizierung informiert?

Gerstner: Die konkrete Diskussion war vor dem eingebrachten Gegenantrag der SPD-Fraktion, an Ameos zu verkaufen, nicht erforderlich, da die Notwendigkeit nicht absehbar war. Bei dem sich überraschend abzeichnenden Beschluss zugunsten Ameos und am 9. November war das Transaktionsbüro nicht mehr zur nichtöffentlichen Sitzung zugelassen.

Volksstimme: Stimmt es, dass das Transaktionsbüro selbst noch nie eine Notifizierung, speziell im Krankenhaussektor, begleitet hat?

Gerstner: Das Büro verfügt über einschlägige Erfahrung. Eine Notifizierung bei der Veräußerung von Krankenhäusern ist unseres Wissens bisher noch nie erfolgt. Es ist schon ein ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Krankenhaus - bei sonst weitgehend gleichen Vertragskonditionen - an einen zweitplatzierten Bieter verkauft werden soll. Dies hat es wohl bisher in Deutschland noch nicht gegeben.

Volksstimme: Wie ist die Honorierung der Berater aufgeschlüsselt?

Gerstner: Das Beraterhonorar sieht eine fixe, über den Zeitraum der Transaktion durch monatliche Abschlagszahlungen abgegoltene Entlohnungskomponente und eine erfolgsabhängige, bei Annahme eines Angebots fällige, vor. Die erfolgsabhängige Komponente ist gedeckelt und wäre bereits mit der Höhe des Awo-Angebots erreicht. Weitere Vergütungen sieht der Mandatsvertrag nicht vor.