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Urteil: 35-Jähriger muss 250 Euro Geldstrafe zahlen Hatte er eine Fahrerlaubnis oder nicht?

07.08.2014, 01:18

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Eine kurios anmutende Geschichte um zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis standen in dieser Woche auf dem Plan des Stendaler Amtsgerichts. Ein Mann aus dem Elb-Havel-Winkel soll am 5. Februar und am 5. April in Tangermünde Auto gefahren sein. "Das ist richtig, ich bin gefahren", räumte der 35-Jährige ein. Er hätte sich im Besitz der Fahrerlaubnis geglaubt. Weil das aber nicht so war, gab`s am Ende eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á fünf Euro (250 Euro).

Zum Hintergrund: 2010 hatte das Amtsgericht ihm wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist ausgesprochen.

Mit Stallgeruch und "Fahne" zur Führerscheinstelle

Als diese Anfang 2011 abgelaufen war, tauchte der Angeklagte bei der Führerscheinstelle in Stendal auf, weil ihm schriftlich mitgeteilt worden war, dass er einen neuen Führerschein gegen Zahlung von rund 120 Euro abholen könne.

Mit, wie es der Landwirt nannte, "Stallgeruch" und Alkohol geschwängerter Atemluft tauchte der Mann in der Behörde auf, um den Führerschein abzuholen. Der sei ihm aber wegen der "Fahne" nicht ausgehändigt worden. "Die Frau kam mir doof", gab er vor Gericht an. Er sei wütend gewesen und habe gegen einen Schrank gepoltert. Das brachte ihm eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung ein. Zur Führerscheinstelle ist er nie mehr gegangen. Die Fahrerlaubnis meinte er trotzdem zu haben, weil ihm das so mitgeteilt worden sei.

"Da beginnt das große Missverständnis", sagte Richter Ulrich Lentner zum Angeklagten. Er habe sich im "Rechtsirrtum" befunden. Die Fahrerlaubnis sei mit dem Urteil aus 2010 "für immer und ewig weg" gewesen. "Die bekommen Sie nie wieder." Die Führerscheinstelle hätte ihm einen neuen Führerschein und damit eine neue Fahrerlaubnis ausstellen wollen. "Der Führerschein ist nur ein Papier, das die Fahrerlaubnis dokumentiert." Da ihm ein neuer Führerschein nicht ausgehändigt worden sei, habe er auch keine neue Fahrerlaubnis.

Angebot: Strafe mit Eiern und Hühnern abgelten

Demzufolge sei er im Februar und im April ohne Fahrerlaubnis gefahren. "Sie befanden sich im sogenannten vermeidbaren Verbotsirrtum", erklärte Richter Lentner dem unverständig dreinblickenden Angeklagten. Aber: Weil er sich geständig gezeigt habe und jeweils nur kurz gefahren sei, verurteilte ihn der Strafrichter "trotz Bewährungsversagens" noch einmal zu einer Geldstrafe.

"Soll ich die mit Hühnern und Eier bezahlen?", fragte der Angeklagte sarkastisch. "Ich habe doch kein Einkommen." Er könne die Geldstrafe auch mit gemeinnütziger Arbeit abarbeiten. Das müsse er bei der Staatsanwaltschaft beantragen, gab Lentner dem daraufhin sichtlich erleichterten 35-Jährigen mit auf den Weg.