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Sparkasse fordert von Ex-Abteilungsleiter Gerhard U. rund 200 000 Euro Schadensersatz Werbe-Lager mit Terrakotta-Fliesen

Von Marc Rath und Wolfgang Biermann 22.08.2014, 01:25

Am Donnerstag hat im Zuge der Auseinandersetzungen im Sparkassen-Skandal wegen überhöhter Baurechnungen und eines überdimensionierten Fuhrparks ein weiteres Gerichtsverfahren begonnen. Im Mittelpunkt steht dabei der für beide Bereiche zuständige Ex-Abteilungsleiter.

Stendal l Es ist das zweite Verfahren gegen den langjährigen Abteilungsleiter Gerhard U., den Richter Dirk Wohlandt zur "Entourage" - zur Gefolgschaft - des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister zählt. Im Mai begann bereits der Prozess, bei dem der Vorwurf der Fahrlässigkeit mit einem Schaden im fünfstelligen Bereich im Raum steht.

Am gestrigen Donnerstag ging es im Saal 111 des Arbeitsgerichtes um höhere Summen und um schwerere Vorwürfe.

Allein 79 436,30 Euro will die Sparkasse von U. wegen des Weinkellers in den Katakomben des Technikzentrums zurück. Auf diesen Betrag summieren sich die 37 Einzelrechnungen. Der Ex- Abteilungsleiter soll zudem für die Kosten des Rückbaus aufkommen.

Hat U. hier eigenmächtig gehandelt oder war der 2008 gebaute Weinkeller, der zunächst als "Werbematerial-Lager" firmiert haben soll, vom damaligen Vorstand abgesegnet? Und wenn ja, welche Bedeutung hat das für Ansprüche an U., der bei diesem wie anderen Vorhaben kleine Baufirmen der Region einband, mit deren Geschäftsführern er einen "Winzer-Freundeskreis" pflegte, wie der Richter ausführte.

Unstrittig ist, dass die hochwertigen Terrakotta-Fliesen aus Mexiko kamen und eigens von Burmeister ausgesucht worden waren. Zur Einweihung Anfang 2009 waren alle Vorstandsmitglieder und deren Vertreter eingeladen. Nur einer ließ sich entschuldigen: "Herr V. mag keinen Wein", heißt es in den Gerichtsunterlagen.

29 000 Euro fordert das Kreditinstitut von seinem ehemaligen Mitarbeiter zurück, da er einen Wartungsvertrag für die Fenster und Türen jeder Geschäftsstelle an einen seiner "Winzer-Freunde" vergab. 10,75 Euro waren hier für die Überprüfung eines Fensterflügels angesetzt. 30 Flügel seien in einer Stunde zu schaffen - so komme ein Stundenlohn von 322,50 Euro zusammen, überschlug der Richter, der zudem hier "keine Sinnhaftigkeit" sieht: "Ich habe so etwas noch nie gehört, dass man einen solchen Auftrag erteilt."

Weitere 38 840 Euro soll U. zurückzahlen, da er ein Gutachten über den "äußeren baulichen Zustand" der 18 Geschäftsstellen in Auftrag gegeben hatte. Auch hier erschließt sich Wohlandt "der Sinn nicht". 16 017,14 Euro kostete der Umbau eines 5,5 Quadratmeter großen Putzraums in der Stendaler Geschäftsstelle - aufgeteilt in zehn Teilrechnungen. Und 13 Rechnungen mit einem Gesamtvolumen von 25 666,51 Euro wurden von dem damaligen Abteilungsleiter für die Umgestaltung einer Garage in ein Möbellager beglichen.

Handelte Gerhard U. eigenmächtig oder im Auftrag? Hat er bei den Auftragsvergaben seine Kompetenzen überschritten? Hierzu gab Richter Wohlandt beiden Seiten noch etliche Fragen mit auf den Weg.

Zwei Dinge standen am Ende der Verhandlung indes fest - eine gütliche Einigung war an diesem Tag nicht zu erzielen. Und das Verfahren wird sich noch eine ganze Zeit hinziehen. Wohlandt terminierte die nächste Verhandlung auf den 25. August - im Jahr 2015...