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  7. Streit um Kinderlärm endet mit zwei Verletzten

Amtsgericht Stendal brummte am Montag einem der Kontrahenten eine Geldstrafe von 700 Euro auf Streit um Kinderlärm endet mit zwei Verletzten

Von Wolfgang Biermann 07.01.2015, 01:03

Stendal l Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der mit zwei Blessierten und für einen von beiden in der Notfallambulanz eines Krankenhaues endete, ging es am Amtsgericht Stendal im ersten Strafrechtsfall des neuen Jahres. Auslöser des Streits waren laut spielende Kinder in der Mietwohnung eines der beiden Kontrahenten.

Der Prozess endete für einen dreifachen Familienvater aus einem Ort nahe Stendal mit einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 700 Euro. Strafrichter Ulrich Lentner sah es als erwiesen an, dass der 24 Jahre alte Mann - "ohne in einer Notwehrsituation gewesen zu sein" - dem Nachbarn "einen Schlag verpasst" hat. Der 28-Jährige, der den Schlag verpasst bekam, lebt mit Partnerin und seinen zwei Kindern unter der Wohnung des Angeklagten in einem Mehrfamilienhaus.

An einem Sonntagmorgen im Februar vergangenen Jahres spielten die Kinder des Angeklagten in ihrem Zimmer mit Holzbausteinen und stießen dabei wohl auch gegen die Heizungsrohre. Der davon wach gewordene Nachbar lief daraufhin erbost zum Mieter über ihm, um sich zu beschweren. Bis dahin herrschte im Gericht zwischen den beiden Streithähnen noch Einvernehmen in der Sache. Was dann geschah, schilderte aber jeder anders. Der Angeklagte will von dem Nachbarn nach dem Öffnen der Wohnungstür, nach einem Schlag, dem er hätte noch ausweichen können, aus der Tür gezogen und auf den Treppenflur gezerrt worden sein. Um den Angreifer abzuwehren, habe er diesem einen Schlag versetzt. Beide seien dann die Treppe in dem Haus "heruntergepoltert". Auf einem Treppenabsatz hätten sie weiter gerangelt, bis sie von der hinzu geeilten Verlobten des Angeklagten getrennt worden seien.

Nachbarn prügelten sich im Treppenhaus weiter

Der Nachbar wiederum gab an, dass er vom Angeklagten nach Vorbringen seiner Beschwerde über die Lautstärke der Kinder unvermittelt einen Schlag erhalten habe und sich dann mit dem Angeklagten die Treppe heruntergebalgt habe. Dort habe ihn der Angeklagte noch einmal in den "Schwitzkasten" genommen. Die Angaben des Opfers wurden weitgehend von dessen Lebensgefährtin bestätigt. Die 31-Jährige gab an, dass sie den Schlag gesehen habe, der ihren Partner traf. Sie habe sofort Polizei und Notarzt gerufen. Dieser nahm den 28-Jährigen mit zur Notversorgung ins Johanniter Krankenhaus. Er sei wegen diverser Prellungen und Abschürfungen an Kopf und Oberkörper noch eine Woche krankgeschrieben gewesen, gab er als Zeuge an. Doch auch der Angeklagte konnte ein ärztliches Attest vorweisen, das ihm einige leichte Verletzungen bescheinigte. Seine Verlobte sagte zudem für ihn aus. Doch in deren Aussage sah das Gericht "erhebliche Widersprüche".

Aussagen widersprachen sich gegenseitig

Demnach stimmten ihre Angaben großteils nicht mit denen des Angeklagten überein. Ähnlich sah es mit einem weiteren Zeugen, dem Schwiegervater des Angeklagten, aus. Seine Aussage sei "nicht zur Entlastung des Angeklagten geeignet", so Richter Lentner. Er folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro (700 Euro).